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Leasing: Das neue Haben

ARAG Experten über das Auto auf Zeit

(lifePR) (Düsseldorf, )
Mobilität ist ein Grundbedürfnis. Dafür ist es aber längst nicht mehr notwendig, einen Pkw tatsächlich sein Eigen zu nennen. Alternativen gibt es genug: Car Sharing, Autoabos, Leasing…. 2019 waren laut Statista sogar 42 Prozent aller Neuzulassungen in Deutschland Leasingfahrzeuge. Lässt das Sparbuch aktuell keinen Autokauf zu, kann Leasing eine Option sein. Die ARAG Experten klären auf.

Leasing, das neue Haben
Beim Leasing handelt es sich um ein längerfristiges Mieten eines Pkw: Eine Leasingfirma stellt einem Kunden gegen eine monatliche Gebühr einen Wagen für eine begrenzte Laufzeit – üblicherweise zwischen 12 und 24 Monaten – zur Verfügung. Für Verbraucher ist das weit günstiger als der klassische Autokauf: So muss nicht der Kaufpreis bezahlt werden, sondern eine monatliche Leasingrate, welche sich nach dem Wertverlust des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit richtet.

Kilometerleasing
Die wohl einfachste Leasingvariante ist das Kilometerleasing. Ähnlich wie beim klassischen Mietwagen werden eine Kilometerleistung und eine Laufzeit vertraglich festgelegt. Nach Ablauf der Laufzeit oder Erreichen der Kilometer gibt der Kunde den Wagen zurück. Wer zu viel fährt, muss nachzahlen!

Restwert-Leasing
Das sogenannte Restwert-Leasing ist unter den vielen Leasingvarianten der Klassiker. Ist der Vertrag abgelaufen, hat das Fahrzeug noch einen Restwert. Je nach Vertragsbedingungen haben Kunden dann einige Optionen: Der Vertrag kann verlängert werden, wobei der Restwert erneut in Raten aufgeteilt wird. Der Kunde kann das Auto aber auch zurückgeben und gegebenenfalls einen neuen Vertrag mit einem neuen Pkw abschließen. Das kann durchaus interessant sein für Verbraucher mit wechselndem Bedarf: Bedingt die Familienplanung dann doch das etwas größere Auto, kann man ja seins nach Vertragsende einfach bequem zurückgeben. Aber Vorsicht: Verkauft die Leasingfirma das zurückgegebene Auto anschließend an Dritte für weniger als den Restwert, kann der Leasingnehmer für einen Ausgleich zur Kasse gebeten werden. Handelt es sich um ein auf dem Markt eher unbeliebtes Modell, könnte dieser Fall durchaus eintreten. Schließlich gibt es oft die Möglichkeit, den Leasingwagen durch das Bezahlen des Restwertes zu übernehmen. Diese Möglichkeit muss aber ausdrücklich im Vertrag festgelegt sein. Der Leasingnehmer hat nämlich keinen Anspruch darauf!

Leasing ist kein Mietkauf!
Obwohl Leasing an einen Mietkauf erinnern kann, gibt es eine Abgrenzung: Beim Leasing darf nicht feststehen, dass das Auto nach Vertragsende in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Das ist steuerrechtlich relevant: Beim Mietkauf wird der Kunde wirtschaftlicher Eigentümer und muss die anfallende Mehrwertsteuer zusammen mit der ersten Rate entrichten. Da beim Leasing die Leasingfirma Eigentümer bleibt, wird die Mehrwertsteuer auf die gesamte Laufzeit aufgeteilt.

Was ist nicht im Leasing drin?
Die allermeisten Leasingverträge beinhalten nur die Nutzung des Wagens: Für die Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen muss der Fahrer selber aufkommen. Es lohnt sich, pfleglich mit dem Wagen umzugehen: Bei Beulen, Kratzern und anderen Gebrauchsspuren muss man mit Nachzahlungen rechnen! In der Regel muss das Auto ja in einem altersgerechten Zustand zurückgegeben werden.

Was passiert bei einem Diebstahl?
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte (Az.: 18 U 84/13), dass der Leasingnehmer das Risiko eines Fahrzeugdiebstahls trägt. Somit ist er der Leasingfirma gegenüber im Falle eines Diebstahls zu einem Schadensersatz verpflichtet. Wird ein Leasing-Pkw gestohlen, übernimmt das normalerweise aber die Kasko-Versicherung. Springt die Kaskoversicherung einmal nicht ein, kann die Leasingfirma die Summe vom Leasingnehmer einfordern.

Leasing von der Steuer absetzen?
Gute Nachrichten für Selbstständige und Firmen: Die monatlichen Leasingausgaben können als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Für rein private Leasingnehmer gilt das aber nicht.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/ 

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