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Leeres Haus muss gesichert werden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Hauseigentümer begehrte von vier Geschwistern (8, 9, 11 und 12 Jahre alt) und ihrer Mutter Schadensersatz in Höhe von rund 25.000 Euro wegen eines Wohnhausbrandes. Die Kinder gelangten im November 2006 in ein seit Jahren leer stehendes Haus. Mit entzündeter Pappe wollten sie in dem Haus Licht machen, verursachten aber ein Feuer, so dass das gesamte Wohnhaus abbrannte. Das OLG entschied nun, dass dem Kläger zwar grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegen die beiden älteren Kinder zustehe, da sie den Brand verschuldet hätten und schon hinreichend einsichtsfähig gewesen seien. Allerdings musste sich nach Auskunft der ARAG Experten der Kläger das Mitverschulden in einer Quote von 30% entgegenhalten lassen, weil das Haus frei zugänglich gewesen sei. Dem Eigentümer habe sich die Gefahr aufdrängen müssen, die von spielenden Kindern auf einem verwahrlosten Grundstück ausgehe, so das Gericht (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 1 U 643/10).
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