Der Fahrer eines E-Bikes, der ohne Rücksicht auf den Verkehr vom Radweg auf die Fahrbahn fährt, um links abzubiegen, haftet unter Umständen allein. In einem konkreten Fall fuhr ein 80-Jähriger auf seinem E-Bike einen Radweg entlang. Als er an einer Kreuzung nach links abbiegen wollte, fuhr er – ohne sich umzuschauen – schräg auf die Fahrbahn. Die Fahrerin eines Pkw konnte nicht mehr ausweichen und touchierte sein Hinterrad. Dadurch kam er zu Fall und verletzte sich schwer. Er verlangte von der Fahrerin des Wagens Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und zusätzlich 500 Euro Schadensersatz für das beschädigte E-Bike. Das zuständige Gericht sah die Schuld für den Unfall allerdings beim 80-Jährigen selbst. Blindlings die gesamte Straße queren zu wollen, stellt nach Ansicht der Richter einen so groben Fahrfehler des Radlers dar, dass die von dem Pkw grundsätzlich ausgehende Betriebsgefahr für die Haftungsfrage keine Rolle mehr spielt. Laut ARAG Experten musste die Pkw-Fahrerin weder Schmerzensgeld zahlen noch für den Schaden am E-Bike aufkommen (OLG Hamm, Az.: 9 U 125/15).
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