Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 714158

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Lottoglück: Das sollten Sie wissen

ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über Lottogewinne und die Folgen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Hier ein Kreuz, da ein Kreuz – Lotto spielen ist eigentlich eine einfache Sache. Die Kunst – oder vielmehr das Glück – besteht darin, alle Kreuze an die richtige Stelle zu setzen. Und das gelingt nur Wenigen. Und je mehr Lottospieler auf die gleiche Zahlenfolge setzen, desto kleiner fällt die Gewinnsumme aus. Aber egal ob man 100 oder 1 Million Euro gewinnt – hält der Fiskus dabei die Hand auf? Und wer bekommt was in einer Tippgemeinschaft? Dürfen auch schon Kinder Lotto spielen? Unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer klärt die Fraugen.

Was ist, wenn ich meinen Abschnitt verloren habe?
Tobias Klingelhöfer: Das ist ein großes Problem, denn auf dem heutigen Spielschein steht kein Name mehr. Derjenige, der den Spielschein vorlegt, bekommt den Gewinn ausbezahlt.

Bis wann muss ein Gewinner sich gemeldet haben?
Tobias Klingelhöfer: Es gibt Verfallsfristen, die stehen in den Teilnahmebedingungen. Wer gewonnen hat, sollte sich bei kleineren Gewinnen in seiner Lottoannahmestelle melden. Bei größeren Gewinnen sind in den Bundesländern die jeweiligen Landeszentralen Ansprechpartner. Wer online spielt, bekommt den Gewinn in der Regel automatisch auf das angegebene Konto überwiesen.

Muss man für einen Lottogewinn Steuern zahlen?
Tobias Klingelhöfer: Spielgewinne müssen in Deutschland grundsätzlich nicht versteuert werden. Das hat aber weniger mit einer vermeintlichen Steuerbefreiung zu tun. Vielmehr können Spielgewinne keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden, auf die der deutsche Staat in unterschiedlicher Form Steuern erhebt. Das nennt sich dann ‚nicht steuerbar‘. Das ändert sich allerdings, wenn der Gewinner den Geldsegen großzügig teilen möchte. Da wird unter Umständen Schenkungssteuer fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Betrag und welche familiären Beziehungen zwischen Schenker und Beschenkten besteht.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich regelmäßig gewinne?
Tobias Klingelhöfer: Wer regelmäßig beträchtliche Summen gewinnt, muss damit rechnen, dass auch der Fiskus die Hand aufhält. Pokerspieler beispielsweise, bei denen Gewinne eine echte Einnahmequelle sind, werden steuerlich wie Gewerbetreibende behandelt. Sie müssen für ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen. Manchmal fällt für regelmäßige Gewinne sogar Umsatzsteuer an. Das Finanzamt behandelt Profispieler dabei wie Unternehmer, mit allen einkommens- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

Was ist mit Folgeumsätzen aus einem Lottogewinn?
Tobias Klingelhöfer: Wer mit seinen Spielgewinnen Erträge erwirtschaftet, beispielsweise weil er den Gewinn in den Kauf von Immobilien investiert und daraus Mieteinnahmen erzielt, zahlt Einkommensteuer. Also können für einen Lottogewinn in den Folgejahren sehr wohl Steuern anfallen. Auch Zinsen oder Dividenden, die anfallen, wenn man einen Lottogewinn auf ein Konto einzahlt, sind steuerbare Einkünfte.

Darf ein Hartz-VI-Empfänger den Lottogewinn behalten?
Tobias Klingelhöfer:   Bei ihm kann sich der Geldsegen auf die Sozialleistungen auswirken. Der Gewinn zählt dann als Einkommen, mit der Folge, dass die Leistung reduziert oder sogar eingestellt wird. Ich kann daher nur jedem Lottogewinner raten, sich von einem Profi beraten zu lassen, wie das Geld am besten investiert wird.

Kann man in Deutschland Lotto spielen, wenn man im Ausland wohnt?
Tobias Klingelhöfer: Mit einem Dauerspielschein ist das kein Problem, wenn man den Schein in Deutschland abgibt und den Einsatz einbezahlt. Ein Problem ist es, online zu spielen. Denn man benötigt einen Wohnsitz im Inland.

Darf man den Gewinn auch mit ins Ausland nehmen?
Tobias Klingelhöfer: Selbstverständlich, das Geld gehört ja dem Gewinner. Er kann damit tun und lassen was er möchte. Es gibt in zahlreiche Länder allerdings Beschränkungen, wie viel Bargeld eingeführt oder in Landeswährung ausgeführt werden darf. An diese Bestimmungen sollte man sich natürlich halten.

Wie ist bei Tippgemeinschaften geregelt, wer wie viel gewinnt?
Tobias Klingelhöfer: Das steht nicht im Gesetz. Man sollte daher in einer Tippgemeinschaft unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Unbedingt aufnehmen: Wer ist Mitspieler, welche Einsätze zahlt jeder Spieler, wie soll die Gewinnverteilung sein? Auch wenn ein Mitspieler aus der Tippgemeinschaft ausscheidet, sollte das mit Datum und Unterschrift vermerkt werden. Das ist wichtig, wenn ein Tippbruder aufhören möchte und in der Folgewoche kommt der große Gewinn.

Wenn der zuständige Mitspieler einer Tippgemeinschaft vergisst, den Schein abzugeben und dann kommt der Gewinn. Muss er haften?
Tobias Klingelhöfer: Nein. Es ist zwar wahnsinnig ärgerlich, aber der „Schussel“ muss nicht haften. Es handelt sich bei der Abgabe des Scheins um eine Gefälligkeit gegenüber der Tippgemeinschaft.

Dürfen auch Kinder Lotto spielen?
Tobias Klingelhöfer: Ein ganz klares „Nein“! In Deutschland ist das Lottospielen unter 18 verboten. Da nützt auch keine Einverständniserklärung der Eltern.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.