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Mediation - Beispielhafte Fälle aus der Praxis

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ob beim Konflikt in der Familie, mit dem Nachbarn, Arbeitgeber oder Vermieter: Mit einer außergerichtlichen Lösung des Konflikts können beide Parteien gewinnen. Darum setzt die ARAG jetzt vermehrt auf den Einsatz der Mediation. Alle Information zu diesem Thema finden Sie in unserer Online-Broschüre unter http://www.arag.de/...

Mediation - Beispielhafte Fälle aus der Praxis

Die große Mehrheit der Bundesbürger schätzt den schnellen, Nerven schonenden Weg, rechtliche Probleme zu klären. 83 Prozent der Deutschen halten es für besser, erst mal das klärende Gespräch zu suchen, bevor man vor den Kadi zieht - das ergeben Verbraucher-Befragungen der ARAG. Mediation hat in Deutschland allerdings ein Kommunikationsproblem. Verbraucher können sich darunter nur wenig vorstellen. Um dies zu ändern berichten ARAG Experten von beispielhaften Fällen:

Vertragsrecht

Werkstattärger: 500 Euro zum ersten, zum zweiten

Otto G. liebt sein Auto heiß und innig und will es noch lange fahren. Er lässt den Wagen in seiner Stammwerkstatt regelmäßig durchchecken und reparieren. Leider hat er diesmal nicht lange Freude an seinem Fahrzeug, denn schon nach 50 Kilometern bleibt es liegen. Die Zylinderkopfdichtung ist kaputt, der Schaden groß. 1.800 Euro soll G. noch einmal in sein Auto stecken. Er will nicht zahlen, beschuldigt die Werkstatt. Der Inhaber kommt ihm etwas entgegen, bietet einen Nachlass von 500 Euro an. Schließlich will er seinen guten Kunden nicht verlieren. Doch statt sich zu einigen endet das Gespräch in wüsten Beschimpfungen. Von der ARAG erfährt G. die Möglichkeit der Konfliktlösung per Mediation. Heilfroh ist er über den Anruf des Mediators, der ihm anbietet, den Fall für ihn zu klären. Hier kann er erst einmal seinen Frust ablassen und herausfinden, was er eigentlich will. Er erklärt dem Mediator, dass er mit den angebotenen 500 Euro eigentlich einverstanden ist. Einen Prozess wolle er auf keinen Fall führen. Aber er glaubt kaum, dass man sich einig wird. Beim anschließenden Telefonat mit dem Werkstattbesitzer erfährt der Mediator, dass dieser noch zu seinem Angebot steht, es nur zurückgezogen hat, weil er sich so sehr über das Auftreten seines Kunden geärgert hatte. Eine mögliche Klage will er auch umgehen. Das will Otto G. zuerst nicht glauben: "Wie haben Sie das denn geschafft?". Er erfährt, dass die beiden Kontrahenten erfahrungsgemäß keine Chance mehr gehabt hätten, aus ihrem verbalen Gehackel herauszukommen. Erst mit der Hilfe eines Mediators als neutralem Dritten können die beiden Männer den Fall lösen. Übrigens kostenlos für Otto G., denn die Mediation ist in seiner Rechtsschutzversicherung enthalten.

Spekulationsobjekt

Thorsten H. zieht's aufs Land. Er kauft ein Grundstück im Grünen - mit der Auflage mindestens zehn Jahre in der Gemeinde zu wohnen. So soll eine Spekulation mit verhindert werden. Nach fünf Jahren wird sein Arbeitsplatz verlegt, H. muss umziehen. Ein neues Haus ist schnell gefunden. Doch die kleine Gemeinde besteht auf eine Zahlung von 15.000 Euro Ausgleich für den vorzeitigen Verkauf. Zu viel, findet Herr H. Außerdem hat er keine Zeit für einen nervenaufreibenden Streit. Er nutzt seinen Rechtsschutz bei der ARAG und bittet um Hilfe. Der schnellste Weg, diesen Konflikt zu lösen, führt über die Vermittlung eines Mediators. Also nimmt der "neutrale Dritte" Kontakt zu beiden Parteien auf. Mit Erfolg, denn er trifft auf einen Bürgermeister, der sich von dieser Art der Konfliktlösung sehr beeindruckt zeigt und verspricht, den Vorschlag von Thorsten H., 7.500 Euro zu zahlen, dem Gemeinderat vorzulegen. Man wird sich einig und nach sechs Wochen ist der Fall erledigt.

Arbeitsrecht

Happy End mit Büchern

Nicole S. arbeitet in einer kleinen Buchbinderei. Sie ist fasziniert von den prächtigen Einzelstücken, die der Betrieb fertigt. Für ihre Ausbildung ist sie extra von Brandenburg nach München gezogen. Doch Nicole wird nicht glücklich in ihrem Traumberuf. Ihre Sicht: "Mein Chef mobbt mich. Er bevorzugt die anderen beiden Mitarbeiter." Der Lehrherr sieht das anders: "Nicole ist gar nicht geeignet für dieses anspruchsvolle und künstlerische Handwerk. Ihr fehlt es an Fingerfertigkeit. Mein sechsjähriger Enkel kann das besser!". Das ist ein hartes Urteil und kein guter Boden für eine gute berufliche Fortbildung. Dabei hat er sich bisher sehr für seine Auszubildende eingesetzt, ihr sogar den Führerschein vorfinanziert. Ohne zu fragen nimmt der Buchbindemeister Kontakt zu einer Ausbildungsstätte für Menschen mit Handicaps auf und möchte, dass Nicole seinen Betrieb verlässt. Die hält nichts von der Idee und will unbedingt das schon vereinbarte Praktikum in einer großen Verlags-Buchbinderei machen. Gleichzeitig fürchtet sie, dass ihr Chef seine guten Verbindungen nutzen könnte, um Sie in der Branche schlecht zu machen. Erst mit der Hilfe eines Mediators brachten die Beteiligten Ordnung ins Gewirr dieser komplizierten Situation. Der inzwischen eingeschaltete Vater wurde mit den Motiven und Absichten des Lehrherrn konfrontiert. Im Rahmen dieser Kommunikation stellte der Vater fest, dass seine Tochter ihn möglicherweise doch recht einseitig von den Vorgängen in ihrem Ausbildungsbetrieb informiert hatte. Zeitgleich startete das Praktikum. Zum Glück konnte Nicoles Lehrherr überzeugt werden, die junge Frau hingehen zu lassen, denn der neue "Chef" war so zufrieden mit der "geliehenen Kraft", dass er sie später die Ausbildung in seinem Unternehmen fortführen ließ. Und für das Führerscheindarlehen wurde auch noch eine Lösung gefunden.
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