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Mediator - Der unabhängige Dritte

(lifePR) (Düsseldorf, )
Einige Streitigkeiten, die bislang vor Gerichten landen, sollen Bürger künftig mit Hilfe professioneller Vermittler friedlich beilegen. Das Bundeskabinett verabschiedete gerade den Entwurf eines Mediationsgesetzes, das Grundlage für die außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten sein soll. Solche Mediationsverfahren könnten die Justiz entlasten und seien in allen Bereichen außer dem Strafrecht vorgesehen, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Laut einer repräsentativen Umfrage der ARAG halten 83 Prozent der Deutschen es für besser, erst mal das klärende Gespräch zu suchen, bevor man vor den Kadi zieht. Darum wird diese Art der außergerichtlichen Konfliktlösung immer populärer, in der der Mediator eine Schlüsselposition einnimmt. Ein Mediator präsentiert keine vorgefertigten Lösungsvorschläge; als der unabhängige Dritte lotst er die Beteiligten eines Streits zum Ziel. Einer von ihnen ist Olaf R. Mandel. Der Geschäftsführer der Dienstleistungsgesellschaft ADR GmbH beschäftigt über 20 Mediatoren. Warum und wann eine Mediation sinnvoll ist, sagt Olaf R. Mandel im Interview.

In über 80 Prozent ist die Mediation erfolgreich. Warum?

Wir gehen auf die Interessen der Menschen ein. Wir fragen nicht nur "Was willst du?", sondern auch "Warum willst du das?". Die Mediation versucht möglichst alle Interessen miteinander zu vereinbaren - anders als bei Gerichten, wo es letztendlich nur einen Gewinner gibt.

In welchen Rechtsbereichen ist eine Mediation sinnvoll?

Unsere häufigsten Bereiche: das Arbeitsrecht, das allgemeine Vertragsrecht und das Verkehrs-Vertragsrecht. Erst danach kommen Nachbarschaftsstreitigkeiten. Hier stehen wir oft vor einem harten Stück Arbeit. Aber immerhin sind rund 75 Prozent auch im Nachbraschaftsrecht der Fälle erfolgreich.

Welche Vorteile bietet eine Mediation zum Beispiel im Arbeitsrecht?

Kündigung, Aufhebungen des Arbeitsvertrages, Abmahnungen, nicht gezahlter Lohn, unbezahlter Urlaub, Mobbing Hier punkten wir mit Geschwindigkeit im Vergleich zur gerichtlichen Lösung. Vielen Arbeitnehmern geht es außerdem nicht nur ums Geld, sondern um Wertschätzung der bislang geleisteten Arbeit und darum, das Gesicht zu wahren. Meist möchten sie sich zuerst mit einem unabhängigen wie versierten Dritten beraten. Wenn wir danach mit dem Arbeitgeber sprechen, greift natürlich unsere Allparteilichkeit. Das bedeutet, wir vertreten ebenso dessen Seite und erarbeiten eine gemeinsame Lösung.

Stichwort: Die Mediation als schnellere Lösung. Was bedeutet das konkret?

Mit einer Mediation kann tatsächlich in wenigen Tagen ein Konflikt beigelegt werden. Ein Rechtsstreit vor Gericht ist der weitaus längere Weg. Ein Vergleich der von der Europauniversität Viadrina (Frankfurt/Oder) untersuchten Aktenlaufzeiten belegt dies eindeutig: Während ein Fall vor Gericht im Arbeitsrecht auf durchschnittlich 190 Aktenlaufzeit-Tage kommt, sind das bei einer Mediation im Schnitt 13,2 Kalendertage bis zur Lösung. Noch gravierender fällt der Vergleich im allgemeinen Vertragsrecht aus: 580 Aktenlaufzeit-Tage vor Gericht stehen 9,2 Tage bei einer Mediation gegenüber.

Was passiert, wenn ein Mediationsversuch scheitert?

Hier bleibt stets für alle Beteiligten der übliche Rechtsweg offen. Sollte eine Mediation einmal nicht erfolgreich sein, haben die Beteiligten auch nicht viel Zeit auf diesem Weg verloren. Für Kunden von Rechtsschutz-Versicherungen wie der ARAG, in deren Auftrag wir unsere Dienstleistung anbieten, ist die Mediation freiwillig und ohne zusätzliche Kosten. Ein zusätzlich wichtiger Punkt aus Verbrauchersicht: Ein etwaiger Selbstbehalt aus Rechtsschutz-Verträgen wird bei einer Mediation nicht erhoben.

Wer kann als Mediator arbeiten?

In Deutschland kann generell jeder, mit oder ohne Zertifikat, als Mediator arbeiten. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem Gesetz zur Mediation, worin auch Qualitätsstandards und Anforderungen an Mediatoren festgelegt werden sollen. Ich wünsche mir hierbei, dass wir als erstes überhaupt Richtlinien bekämen, wer einen Mediator ausbilden darf.
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