Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es ab Oktober für gesetzlich Versicherte künftig 60 statt 50 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz. Wer sein Bonusheft ordentlich geführt hat und regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt darin nachweisen kann, bekommt nach fünf Jahren nun 65 statt 60 Prozent Kassenzuschuss. Patienten, die zehn Stempel für zehn Jahre Kontrolluntersuchung in ihrem Bonusheft haben, erhalten sogar 75 statt 65 Prozent für den Zahnersatz hinzu. Darüber hinaus wird es mit den zehn Jahren nicht mehr ganz so streng gesehen: Wer eine Untersuchung im vergangenen Jahrzehnt vergessen hat, darf trotzdem auf den Zuschuss hoffen. Kassenpatienten, die Bafög oder Hartz VI beziehen, müssen für die Regelversorgung weiterhin keinen Eigenanteil leisten. Alle Extras wie z. B. Gold oder Implantate müssen hingegen auch künftig aus eigener Tasche gezahlt werden, weil sie keine Basisvariante des Zahnersatzes sind.
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