Frühchenmonat(e)
Eltern von besonders früh geborenen Kindern soll künftig Zeit gegeben werden, mit dieser Herausforderung umzugehen. Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren werden, bekommen Eltern deshalb künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.
Ausweitung der Teilzeitarbeit
Bislang dürfen Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit ihren Beruf ausüben, 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Die zulässige Arbeitszeit wird ab dem 1. September auf 32 Stunden angehoben, so dass Eltern während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit eine Vier-Tage-Woche ermöglicht wird.
Flexiblere Regelung beim Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus, eine Zusatzleistung, wenn parallel beide Eltern in Teilzeit arbeiten, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden; bislang waren es 25 bis 30 Stunden pro Woche. Um Eltern dabei zu unterstützen, das Familieneinkommen abzusichern und gleichzeitig durch die Teilzeit mehr Zeit für die Familie zu haben, wird der Partnerbonus zudem vereinfacht und flexibler gestaltet: Bislang müssen Eltern mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten, um den Bonus beziehen zu können. Künftig kann die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden.
Außerdem wurde eine Corona-Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Sie verhindert, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, den Bonus zurückzahlen müssen.
Kein Geld mehr für Spitzenverdiener
2019 hatten insgesamt knapp zwei Millionen Mütter und Väter laut Statistischem Bundesamt Destatis Anspruch auf Elterngeld. Im ersten Quartal 2020 wurde bereits an rund eine Million Leistungsbezieher Elterngeld gezahlt, davon waren etwa 850.000 Frauen. Die Elterngeldreform sieht nun vor, die Leistung für Spitzenverdiener zu streichen, um die Reform zu finanzieren: Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro – bislang lag diese Grenze bei 500.000 Euro – gibt es dann kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende bleibt im neuen Gesetz bei einer Grenze von 250.000 Euro. An der Gesamtsumme der anspruchsberechtigten Eltern wird dies wenig ändern, denn betroffen sind laut Bundesfamilienministerium lediglich 0,4 Prozent der Eltern, also 7.000 Menschen.
Weitere Informationen zum Elterngeld unter:https://www.arag.de/...