Dass sich Kinder beim Spielen häufiger leichtere Verletzungen zuziehen, weiß jeder Vater und jede Mutter. Die Eltern eines 10-Jährigen jedoch verklagten den Spielkameraden ihres Sohnes auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, da dieser ihn bei einem Lauf- und Versteckspiel erschreckt hatte. Um seine Mitspieler besser zu finden, lief der Sucher laut Buh rufend durch den dunklen Keller, in dem sich die anderen Jungen versteckt hielten. Durch das Geschrei erschreckt, liefen sie aus ihren Schlupfwinkeln, stolperten übereinander und fielen hin, wobei sich einer der Jungen einen Schneidezahn abbrach. 700 Euro plus sich gegebenenfalls einstellende Folgekosten verlangten die Eltern des Geschädigten. Dieses Ansinnen unterstützte das Landgericht Coburg nicht, da bei derartigen Spielen immer ein Verletzungsrisiko eingeplant werden müsse. Noch viel mehr Verständnis für den Nachwuchs brachten die Richter in einem anders gelagerten Fall auf. Leicht angetrunken stürmten drei minderjährige Schüler die örtliche Kirche, in der einer von ihnen den Feuerlöscher von der Wand nahm und betätigte. Die vermeintliche Löschaktion verursachte durch das austretende Löschmittel insgesamt Schäden in Höhe von rund 28.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Sprühers bzw. die seiner Eltern wollte die Kosten jedoch nicht vollständig übernehmen, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies verneinen ARAG Experten: Zwar habe der Junge bezüglich des Schadensereignisses vorsätzlich gehandelt nicht aber der Schadensfolge. Demnach konnte der 13-Jährige die entstehenden Schäden nicht abschätzen, was bedeutet, dass die Versicherung zahlen muss:
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