Deckelung der Mieterhöhung bei Neuvermietung
Großstadt-Mieten liegen um über 40 Prozent höher als vergleichbare Mieten in dünn besiedelten Gegenden. Und sie steigen stetig weiter. Bislang sind bei Neuvermietungen saftige Erhöhungen um 30 bis 40 Prozent keine Seltenheit. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll bei Neuvermietung künftig nur noch eine Miete von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden dürfen, heißt es in dem Entwurf der Bundesregierung. Nach Berechnungen des Ministeriums gilt dies für gut vier Millionen der deutschen Mietwohnungen. In welchen Regionen dies zukünftig greift, sollen die Länder für fünf Jahre festlegen können. Die Mietpreisbremse gilt laut ARAG Experten jedoch nicht bei der ersten Vermietung neu gebauter oder "umfassend modernisierter" Wohnungen.
Was sich bei den Maklern ändert
Verhindert werden soll ebenfalls, dass die Maklergebühren einfach auf Neu-Mieter abgewälzt werden, in Deutschland eine derzeit übliche Praxis. Künftig soll gelten: "Wer bestellt, der zahlt." Vereinbarungen, mit denen Vermieter diese Kosten den Mietern aufladen, sind unzulässig. Ein Maklervertrag kommt demnach auch erst dann zustande, wenn ein Wohnungssuchender schriftlich den Auftrag dazu erteilt hat und der Makler gezielt für diesen Kunden eine Bleibe findet. Verstößt ein Makler gegen diese verschärften Regeln, droht zukünftig wohl ein Bußgeld.
Die Mieter profitieren
Die Gesetzespläne sollen Belastungen für Mieter spürbar eindämmen. Insgesamt könnten ihnen nach Berechnungen des Justizministeriums rund 854 Millionen Euro pro Jahr an Kosten erspart bleiben, wenn Mieterhöhungen geringer ausfallen und Mieter in vielen Fällen keine Maklergebühren mehr zahlen müssen. Den Vermietern entgehen dagegen durch die Preisbremse Einnahmen in Millionenhöhe. Dadurch, dass sie auch häufiger Makler bezahlen oder selbst nach einem Mieter suchen müssen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten.
Amortisierungs-Regel vs. Energiewende
Ursprünglich sollte mit der Mietpreisbremse auch die Umlage von Modernisierungskosten neu geregelt werden. Angedacht war im Koalitionsvertrag, dass Vermieter die Kosten für eine Modernisierung nur so lange auf die Miete umlegen dürfen, bis die Investition wieder eingespielt ist. Auf diese Regelung werden die Mieter aber noch etwas warten müssen; wenn sie denn überhaupt kommt. Nach einer Umfrage des Immobilienverbands IVD unter Immobilienexperten rechnen fast 80 Prozent der Befragten damit, dass die Modernisierungsquote mit der Einführung der Amortisierungs-Regel stark zurückgehen würde. Das wiederum liefe den Bestrebungen zur Energiewende entgegen.