Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt in Polen bei 0,2 Promille, das Knöllchen für falsches Parken kostet in der Regel 25 Euro. Wenn es trotz aller Vorsicht auf polnischen Straßen zu einem Unfall kommt, ist laut ARAG Experten zu beachten, dass grundsätzlich die Polizei gerufen werden muss.
Dies gilt anders als in Deutschland auch wenn keine Personen verletzt sind und der Sachschaden überschaubar zu sein scheint. Die anschließende Schadenregulierung ist dann recht einfach. Sie kann über einen so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland erfolgen.
Und so geht's: Beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 oder www.zentralruf.de erfährt man nach der Heimkehr, wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist, der den Schaden im Namen und für Rechnung des verantwortlichen ausländischen Versicherers reguliert. Wenn kein Regulierungsbeauftragter benannt wird, oder wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden, Telefon: 040 30180-0.