Immer häufiger tauchen auf Mobilfunkrechnungen Positionen auf, die sich die Kunden nicht erklären können. Sie entstehen oft durch sogenannte WAP-Abos. WAP steht für "Wireless Application Protocol". Über dieses Verfahren kann der Anschlussinhaber identifiziert werden und die Gebühr wird über die Mobilfunkrechnung geltend macht. Wie kommt es aber zu den angeblichen Vertragsabschlüssen und was können Handy-Besitzer dagegen unternehmen?
In heruntergeladenen, häufig kostenlosen - und an und für sich völlig harmlosen - Apps werden Werbebanner eingeblendet, hinter denen sich vielfach Abonnements verbergen. Tippt man auf das Banner, soll ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Datendienst zustande gekommen sein. So erhält man beispielsweise Zugriff auf Klingeltöne, Hintergrundbilder oder Musikvideos. Hierfür fallen dann wöchentliche oder monatliche Gebühren an, die in der Regel zwischen 3,00 Euro und 60,00 Euro im Monat betragen. Ein rechtsgültiger Vertrag entsteht so allerdings meist nicht. Zwar kann durch das Tippen auf ein Banner eine rechtliche Verpflichtung begründet werden. Voraussetzung ist aber, dass der Kunde vorher über die Kostenpflichtigkeit des Dienstes informiert wird. Enthält das Banner also keinerlei Informationen über die Höhe der Kosten und den genauen Vertragsinhalt, ist der Vertrag unwirksam. Eine Verpflichtung wird damit nicht begründet.
Dies hilft dem Kunden allerdings kaum weiter, denn der Aboanbieter und der Mobilfunkbetreiber arbeiten zu Lasten des Kunden zusammen. Der Netzbetreiber macht die Gebühren für das Abo nämlich geltend oder er kauft die Forderung auf und wird so zum Inkassobüro. Wenn dem Mobilfunkbetreiber eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, sind die entsprechenden Beträge oft schon abgebucht, ohne dass der Kunde sich zur Wehr setzen konnte. Wird ein Teilbetrag später zurückgebucht oder nicht gezahlt, sperren manche Netzanbieter sogar direkt die SIM-Karte. Wie aber sollen Kunden am besten reagieren, wenn sie solche Verträge unbewusst geschlossen haben und daraufhin Gebühren erhoben werden?
ARAG-Experten raten dazu, in einem Schreiben an den Aboanbieter
- einen solchen Vertragsschluss zu bestreiten,
- die Willenserklärung, die zum Vertragsschluss geführt haben soll, zu widerrufen und
- diese hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
- den Vertrag vorsorglich sofort und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Gegenüber dem Mobilfunkanbieter sollte
- die Rechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen moniert werden. Dabei ist dem Anbieter mitzuteilen, welcher Teil der Rechung streitig ist.
- eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen werden.
- eine generelle Sperre der Drittanbieter veranlasst werden, um sich künftig zu schützen. Dies ist allerdings nicht bei allen Anbietern möglich.
Praxistipp: Tauchen die Beträge weiter auf der Mobilfunkrechnung auf, empfehlen ARAG Experten den Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen und nur die Leistung des Mobilfunkanbieters zu begleichen. Falls der Anbieter die SIM-Karte sperrt, kann der Kunde hiergegen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Um eine Sperrung zu verhindern, kann er den strittigen Teil der Forderung "unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" begleichen. Vom Abo-Anbieter muss der Betrag dann zurückverlangt werden. Ob sich ein einstweiliges Verfahren lohnt, hängt von der Höhe der jeweiligen Forderung ab. In jedem Fall sollte eine Sperre der entsprechenden Anbieter erreicht werden, damit es nicht mehr zu solchen Forderungen kommt.