Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 302857

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Mitbringsel müssen verzollt werden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer seine Osterferien außerhalb der EU verbringt, sollte bei der Rückkehr genau darauf achten, ob beim heimatlichen Zoll der rote oder der grüne Durchgang der richtige ist. Souvenirs aus Drittländern müssen nämlich unter Umständen verzollt werden. Das gilt zwar nicht für die bunten Mokkatassen aus der Türkei oder die obligatorische Mickey Maus aus Disney-World. Für Mitbringsel die den Wert von 430 Euro (bei Flugreisen) und damit die Freigrenze übersteigen, müssen allerdings Einfuhrabgaben entrichtet werden, erinnern die ARAG Experten. Wird mit teuren Andenken aus dem Urlaubsland im Koffer der grüne Durchgang für anmeldefreie Waren durchschritten, liegt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zumindest leichtfertige Steuerverkürzung vor; und das zieht unweigerlich Sanktionen nach sich. Die Richter gingen bei dem Urteil davon aus, dass Reisenden die Gepflogenheiten an internationalen Flughäfen geläufig sind (FG Düsseldorf, Az.: 4 K 120/11 Z).
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.