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Mitschuldige zahlen auch den Gutachter mit

(lifePR) (Düsseldorf, )
Sind an einem Unfall mehrere Autofahrer schuld, müssen sie sich auch die Kosten für das Gutachten teilen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt. Laut ARAG Experten geht es um jährlich etwa 600 bis 800 Millionen Euro. Laut BGH gebe es keinen Grund, von der gefestigten Rechtsprechung abzuweichen, die eine Beteiligung des Geschädigten entsprechend seiner Quote vorsehe. Die Sachverständigenkosten sind demnach ein Schadensposten wie jeder andere auch. Hat ein Unfallbeteiligter demnach zu einem Drittel Schuld am Unfall, zahlt er auch ein Drittel der Gutachtenkosten (BGH, Az: VI ZR 133/11, 249/11).
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