Man hat das Bild vor sich: Ein großes Segelschiff unter vollen Segeln vor dem wolkenlosen Himmel auf dem Weg zu dem weißen Sandstrand. Unter diesen Vorstellungen buchte eine Familie eine Kreuzfahrt auf einem "Motorsegelschiff" in der Hoffnung, dass sich die Angaben in dem Reisekatalog, welcher gelegentliches segeln "je nach Ausstattung der Schiffe und Wetterlage" versprach, erfüllen würde. Die Enttäuschung war groß als die Urlauber feststellen mussten, dass das Schiff gar keine Masten hatte, so dass selbst bei bestem Winde ein Segeln unmöglich war. Als kleinen Trost bekamen Sie nach Rückkehr von den Richtern eine 15 %ige Reiseminderung zugesprochen. Mehr Rückerstattung war nicht drin, da ein aufmerksamer Leser aus der Beschreibung ersehen musste, dass ein reines Segelschiff nicht zu erwarten war, erläutern ARAG Experten. Da die Urlauber aber davon ausgehen durften, dass wenigstens ab und zu gesegelt werden würde, war durch die fehlenden Segel ein Reisemangel gegeben (Landgericht Hamburg 317 S 120/00).
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