Nach Auskunft der ARAG Experten müssen Pokerspieler, die nicht nur ihre privaten Spielbedürfnisse befriedigen, sondern professionell auf Turnieren antreten, Gewerbesteuer zahlen. Das Finanzamt darf Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte behandeln, da aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen feststeht, dass Pokern weniger mit Zufall und Glück, sondern vielmehr mit Geschick und Erfahrung des Pokerspielers zu tun hat. In einem konkreten Fall handelte es sich um einen in der Presse bekannten Pokerspieler, der europaweit an Turnieren teilnimmt und recht erfolgreich große Gewinne kassiert. Ab sofort werden für den Profi-Pokerspieler Gewerbesteuern fällig (Finanzgericht Münster, Az.: 14 K 1370/12 E,G). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde.
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