Die meisten Mieter wären wahrscheinlich gerne bereit, etwas mehr Geld für die Miete auszugeben, wenn sie dafür die Möglichkeit hätten, auf dem eigenen Balkon zu frühstücken oder sich auf der eigenen Terrasse zu sonnen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine solche Baumaßnahme nicht automatisch den Gebrauchswert einer Immobilie steigert und damit höhere Mieteinnahmen für den Vermieter rechtfertigt. Entscheidend dabei ist, ob die Wohnsituation verbessert wird. In einem konkreten Fall weigerte sich die Mieterin einer Erdgeschosswohnung, die mit einer Terrasse ausgestattet wurde, mehr Miete zu zahlen. Erstens war ihre Wohnung durch die neuen Balkone in den anderen Etagen noch dunkler geworden und die Terrasse verschattet. Zudem fühlte sie sich in ihrer Privatsphäre gestört, da der Weg zu den Mülltonnen und zum Parkplatz nur wenige Meter an ihrer Terrasse mit nun bodentiefer Terrassentür vorbeiführte. Die Richter sahen das ähnlich und so blieb die Vermieterin auf ihrer Mieterhöhung sitzen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.: 216 C 98/16).
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