Ab 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen, um vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser zu schützen. Nach Auskunft der ARAG Experten wird bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen gelten. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird es zudem eine Testnachweispflicht geben. Eine Maskenpflicht in Flugzeugen besteht nicht. Darüber hinaus können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen erlassen, wie etwa eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie z. B. Restaurants oder bei Sportveranstaltungen. Kinder mit Infektionsverdacht müssen – entgegen den ursprünglichen Plänen – nicht zum Arzt, sondern es genügt ein negativer Selbsttest, um wieder in die Schule gehen zu dürfen. Die Länder können eigenständig weitere Maßnahmen beschließen, wie etwa die Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen oder eine Maskenpflicht für Schüler ab dem fünften Schuljahr.
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