Am heutigen Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig sind. Bisher standen Erwachsenen 359 Euro monatliche Grundversorgung zu. Kindern unter sechs Jahren standen 215 Euro zu; das sind 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Im Alter bis zu 14 Jahren gab es 251 Euro, also 70 Prozent. Jugendliche erhielten bis zur Volljährigkeit 80 Prozent der Regelsätze, also 287 Euro vom Staat. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes waren diese Sätze rund 20 bis 30 Prozent zu niedrig bemessen. Gegner der Regelsatzerhöhung betonten im Vorfeld, das Gebot, wonach es einen Abstand zwischen Arbeitseinkommen und staatlichen Leistungen geben müsse, werde weiter verletzt, sollten die Sätze für Kinder erhöht werden. Die höchsten deutschen Richter entschieden nun nicht nur, dass die Regelsätze vom Gesetzgeber anzuheben seien, sondern dass die prozentuale Festlegung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche insgesamt nicht verfassungskonform sei. Das Urteil bedeutet laut ARAG Experten also noch keine automatische Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Vielmehr muss der Gesetzgeber erst eine Neuregelung in Angriff nehmen, bei der ihm ein gewisser Spielraum verbleibt. Dafür hat der Gesetzgeber bis zum 1. Januar 2011 Zeit; dann muss eine Neuregelung gelten. Die alte (verfassungswidrige) Regelung bleibt bis dahin in Kraft. Die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen können bis dahin jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird (BverfG 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09).
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