Grünes Licht für Elterngeld Plus
Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können künftig länger als bisher Elterngeld beziehen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - kurz: BEEG - gebilligt. Bislang haben Eltern gemeinsam maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Steigen sie in diesem Zeitraum in Teilzeit wieder in den Job ein, wird das Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet, so dass sie einen Teil ihres Anspruchs verlieren. Mit dem neuen Elterngeld Plus können Eltern, die neben der Betreuung ihres Nachwuchses arbeiten gehen, in Zukunft doppelt so lange Elterngeld beziehen. Aus einem Elterngeldmonat werden dann zwei Elterngeld Plus-Monate. Zudem wird ein sogenannter Partnerschaftsbonus eingeführt: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 bis 30 Wochenstunden, erhalten sie dafür vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Insgesamt können Eltern damit bis zu 28 Monate von der staatlichen Förderung profitieren. Das Anfang November bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Das neue Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus gibt es aber erst für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.
Schwarzfahrer sollen mehr zahlen
Wer ohne gültigen Fahrausweis mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fährt, muss in Zukunft vermutlich tiefer in die Tasche greifen, wenn er erwischt wird. Der Bundesrat hat den Entwurf einer Verordnung beschlossen, die das seit zwölf Jahren unverändert gebliebene sogenannte "erhöhte Beförderungsentgelt" von 40 auf 60 Euro anheben soll. Begründet haben die Länder ihren Vorstoß mit den seit der letzten Anpassung gestiegenen Löhnen und Gehältern sowie den Tarifen für die Personenbeförderung. Außerdem belegten die hohe Anzahl von Fahrten ohne gültigen Fahrschein, dass der aktuell geltende Höchstbetrag keine ausreichende Hinderung für Schwarzfahrer darstelle, so der Bundesrat weiter. Der beschlossene Entwurf wird jetzt an die Bundesregierung weitergeleitet, die dann eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen soll.
Leistungen für Asylbewerber werden angehoben
Der Bundesrat hat ferner einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugestimmt. Die Reform setzt Vorgaben um, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einem Urteil aus dem Jahr 2012 gemacht hatte: Das Gericht entschied damals, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem AsylbLG mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar ist. Der Gesetzgeber müsse die Leistungen künftig nachvollziehbar gestalten und regelmäßig an den Bedarf anpassen. Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung werden die Leistungssätze daher neu ermittelt und deutlich angehoben. Zukünftig erhalten Asylbewerber inklusive der Sachleistungen ca. 350 Euro. Die Wartefrist, die regelt, ab wann Asylbewerber an Stelle von Grundleistungen nach dem AsylbLG Leistungen entsprechend der Sozialhilfe beziehen können, wird zudem von derzeit 48 auf 15 Monate gesenkt. Das Gesetz wird in wesentlichen Teilen zwei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten.