Führerschein im neuen Format
Wer seinen Führerschein ab 2013 gemacht hat, kennt das neue Format bereits: Es gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Doch 45 Millionen alte Lappen müssen bis spätestens 2033 noch eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt.
Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Zunächst sind die 15 Millionen Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert: Besitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein beschaffen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die ca. 30 Millionen Fahrlizenzen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in Plastik-Karten eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.
Führerschein mit befristeter Laufzeit
Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Doch ARAG Experten beruhigen: Eine erneute Prüfung muss man auch künftig nicht ablegen, wenn der Führerschein abgelaufen ist. Der Vorteil: Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes sowie des Inhaber-Fotos ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand. So wird Fälschern und Dieben das Leben schwerer gemacht.
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