Ein Anbieterwechsel darf zukünftig höchstens drei Wochen dauern; das legte die Bundesnetzagentur kürzlich fest. Die Frist beginnt mit der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant zuständig ist. Neue Lieferverträge können außerdem an jedem beliebigen Werktag beginnen; bisher war dies nur zum 1. Eines Monats möglich. Die Energielieferanten haben noch bis zum 1. April 2012 Zeit, diese Regelungen umzusetzen. ARAG Experten raten allen Verbrauchern diese Erleichterungen des Lieferantenwechsels zu nutzen und von der freien Wahl des Strom- oder Gasanbieters Gebrauch zu machen. Das kann langfristig den Wettbewerb beleben und so die Anbieter zu neuen günstigen und umweltfreundlichen Tarifen anregen.
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