Das vergangene Woche verabschiedete Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit soll Lohndumping und Ausbeutung verhindern. Danach dürfen Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Es gibt jedoch Ausnahmen: So können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zu beiden Vorschriften abweichende Vereinbarungen treffen. Auf diesem Weg kann eine längere Höchstdauer für die Arbeitnehmerüberlassung verabredet werden. Das geht aber nur, wenn es für die betreffende Branche einen Tarifvertrag gibt. Die Frist von neun Monaten greift nicht, wenn die Tarifpartner bestimmte Zuschläge für die Leiharbeit in einzelnen Branchen vereinbart haben. Aber auch hier gibt es eine Höchstgrenze: Spätestens nach 15 Monaten muss eine Angleichung des Lohns erfolgen. Als Zugeständnis an die Gewerkschaften dürfen Arbeitgeber Leiharbeiter auch nicht mehr als Streikbrecher einsetzen, ergänzen ARAG Experten.
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