Ersetzt der Vermieter einen Balkon durch eine Terrasse, handelt es sich nach Angaben der ARAG Experten nicht automatisch um eine Modernisierungsmaßnahme, die eine Mieterhöhung rechtfertigt. In einem konkreten Fall weigerte sich der Mieter, eine höhere Miete zu zahlen, nur weil er jetzt eine Terrasse statt eines Balkons hatte. Die Richter sahen das ähnlich und werteten die bauliche Maßnahme lediglich als marktkonforme Umgestaltung der Wohnung. Damit wurde nicht der Gebrauchswert der Wohnung erhöht, sondern lediglich die Anforderungen an ein zeitgemäßes Wohnen erfüllt. Und dafür darf die Miete nicht erhöht werden (Landgericht Lübeck, Az.: 14 S 161/16).
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