Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 701403

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Nickerchen im Auto ist kein Problem

Darf man im Auto übernachten? ARAG Experten informieren

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die einen tun's, weil das letzte Bierchen doch eins zu viel war. Die anderen, weil ihnen nach einer langen Autofahrt die Augen fast zufallen. Wiederum andere finden es vielleicht romantisch, eine Nacht im Auto zu verbringen. Aus welchem Grund auch immer – in Deutschland spricht kein Gesetz dagegen, im Auto zu übernachten. Doch die ARAG Experten warnen: Zur Wohnung darf das Fahrzeug dennoch nicht werden.

Die Einschränkungen
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es durchaus erlaubt, im Auto zu übernachten. Aber man sollte darauf achten, wo man sein Fahrzeug abstellt. Privatgrundstücke sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.

Wie viele Nächte sind erlaubt?
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch raten die ARAG Experten davon ab, allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.

Welche Probleme gibt es?
Wer sich häuslich im Auto einrichtet – in Studentenstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit – muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen: Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohnermeldeamt Ärger machen, wenn man keine Wohnung anmeldet. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.

Betrunken im Auto schlafen
Wer ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die ARAG Experten hierbei zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Selbst, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es sowieso gemütlicher!

Übernachten im Camper erlaubt?
Im Gegensatz zu unseren campingverrückten holländischen Nachbarn, wo das Übernachten im Campingfahrzeug als ‚wildes Campen‘ verboten ist, darf man in Deutschland auch in einem Campingwagen eine Nacht am Straßenrand verbringen. Man sollte nur darauf achten, dass die ausgesuchte Stelle auch für Wohnmobile erlaubt ist, und dass man weiterfährt, sobald man ausgeschlafen hat.

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.