- Wurde nur ein Kennzeichen gestohlen, darf man mit dem Auto noch fahren. Sind beide Nummernschilder weg, darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt werden!
- Der Diebstahl muss persönlich auf der zuständigen Polizeiwache angezeigt werden. Hierfür benötigen man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein), sowie den Pass oder Personalausweis.
- Kann man nicht selbst zur Polizei, braucht die beauftragte Person eine unterschriebene Vollmacht.
- Die polizeiliche Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige ist kostenlos, wird aber benötigt, um vom Straßenverkehrsamt anschließend eine neue Zulassung zu bekommen.
- Die KfZ-Versicherung informieren und das gestohlene Kennzeichen sperren lassen! Das ist wichtig, denn wenn mit dem gestohlenen Kennzeichen ein Unfall verursacht wird, wird dieser sonst möglicherweise über die Autoversicherung abgerechnet.
- Bei der Zulassungsstelle die Bescheinigung der Polizei, Ausweis, TÜV-Prüfbericht, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie ggf. das zweite Kennzeichen vorlegen.
- Neben reichlich Zeit kostet die Prägung neuer Kennzeichen rund 25 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren von ca. 30 Euro sowie bei notwendigem Tausch der alten in neue Papiere rund 35 Euro. Für ein Wunschkennzeichen werden nochmal 10 Euro fällig. Insgesamt können Kosten von über 100 Euro auf einen zukommen.
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