Nur wer erkennbar als Verbraucher online Waren bestellt, hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Im verhandelten Fall bestellte ein Physiotherapeut über das Internet einen Waschautomaten. In der Eingabemaske gab er als Kundeninformation «Physiotherapiepraxis» und darunter seinen Namen mit der Adresse der Praxis an. Als Lieferadresse nannte er seine Privatadresse, nutzte aber im Rahmen der Bestellung die E-Mail-Adresse der Physiotherapiepraxis. Die Rechnung bezahlte er per Sofortüberweisung von seinem privaten Konto. Nachdem die Waschmaschine an seine Privatadresse ausgeliefert worden war, erklärte er den Widerruf des Geschäfts. Es kam zur Klage; er meinte, er habe als Privatperson und Verbraucher die Waschmaschine online bestellt und daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Firma meinte, er habe die Maschine nicht als Verbraucher und Privatperson, sondern in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bestellt. Das AG München gab dem Waschmaschinenlieferanten Recht. Der Kläger habe als Kundennamen nicht seinen Namen, sondern die Physiotherapiepraxis sowie darunter seinen Namen angegeben. Dies sei im Rechtsverkehr so zu verstehen, dass der Vertrag mit der Physiotherapiepraxis abgeschlossen werden solle, deren Inhaber der Kläger sei, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 222 C 16325/13).
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