....raten die ARAG Experten allen, die gerne mit dem Fahrad unterwegs sind. Kommt es nämlich durch ein leicht erkennbares Hindernis zu einem Sturz, ist der Radfahrer für die Folgen selbst verantwortlich. Das musste auch eine Münchnerin erfahren, die in ihrer Heimatstadt unterwegs war und an einer Baustelle beim Überfahren eines quer über den Radweg verlegten Schlauch stürzte. Die Frau verletzte sich bei dem Sturz; Kleidung und Fahrad wurden beschädigt. Weil weder durch Schilder noch durch Warnkegel auf den Schlauch hingewiesen wurde, verklagte die Geschädigte den Baustellenbetreiber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Die zuständigen Richter sahen das allerdings anders: Wie die Beweisaufnahme ergeben hatte, ließen Arbeiter in Warnwesten keinen Zweifel daran zu, dass es sich hier um eine Baustelle handelte und auch der Schlauch war gut sichtbar über den Radweg verlegt. Die Radlerin hätte sich also auf das Hindernis einstellen und gegebenenfalls absteigen sollen. Darum wies das Gericht die Klage als unbegründet zurück (AG München, Az.: 232 C 7920/07).
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