Waren wie Theaterkarten oder Lebensmittel sind trotz des generellen Widerrufsrechts bei Online-Verkäufen von der Rückgabe ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für kopierbare Datenträger und CDs ohne Originalverpackung. Bei Kleidung und Technikartikeln ist das aber anders. Die konnten in der Regel zu Hause in Augenschein genommen, an- oder ausprobiert und im Zweifelsfalle kostenfrei zurückgeschickt werden. Konnten! Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurde jetzt nämlich beschlossen, dass Kunden die Kosten für Rücksendungen seit Juni 2014 selbst tragen müssen. Im ersten Moment scheint die Neuregelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Onlineshops, die eine hohe Retourenquote haben. Besonders Onlineshops für Bekleidung und Technikartikel, bei denen viele Bestellungen nach erster Prüfung zurückgeschickt werden, könnten nun viel Geld sparen. Das sollte man aber differenziert betrachten. Denn die Kunden werden nach Einsetzen der Neuregelung ihr Kaufverhalten in Onlineshops ändern. Onlineshops, die darauf bestehen, dass Kunden die Retouren selbst bezahlen, werden weniger besucht werden. Andere werden zumindest in den ersten Monaten Retourkosten für ihre Kunden auch weiterhin übernehmen. Laut ersten Auskünften werden ca. die Hälfte der Shop-Betreiber die Kosten weiterhin selbst tragen, erläutern ARAG Experten.
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