Das ändert sich beim Widerruf
Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt; jedoch müssen Sie Ihren Widerruf künftig ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht mehr aus. Nutzen Sie ein Formular, das der Händler anbietet, oder legen Sie der Rücksendung ein Schreiben bei, in dem Sie erklären, dass Sie den Kauf der Ware widerrufen. Zusätzlich können Sie den Händler per Mail über Ihren Widerruf informieren und um eine Eingangsbestätigung bitten, falls Ihr Paket verloren geht. Sie können Ihr Paket auch dem Boten wieder mitgeben, wenn Sie "Widerruf" darauf schreiben. Erklären Sie Ihren Widerruf dann aber sofort parallel schriftlich, per Mail oder Fax. Händler haben nach Erhalt Ihres Widerrufes 14 Tage Zeit, (früher waren es 30 Tage) das bereits gezahlte Geld zurückzuüberweisen, allerdings erst, nachdem sie die Ware zurückerhalten haben. Von den Versandkosten erhalten Sie nur die Gebühren des Standardversands zurück. Hatten Sie Express-Lieferung verlangt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Neu: Widerrufsrecht bei Abos, E-Books und Songs
Neuerdings können Sie Abos von Zeitungen oder Magazinen ab Erhalt der ersten Ausgabe 14 Tage lang widerrufen. Das Gesetz erlaubt auch den Widerruf von online gekauften digitalen Inhalten. Händler können aber die Widerrufsmöglichkeit ausschließen, indem sie ihre Kunden vor dem Beginn des Downloads darüber informieren und die Kunden dem Erlöschen des Widerrufsrechts zugestimmt haben. Verständlich, dass viele Anbieter diese Möglichkeit nutzen werden. So wird vermieden, dass jemand beispielsweise einen Film anschaut und danach gegen Kostenerstattung den Vertrag widerruft.
Ausnahmen beim Widerruf
Einige Neuerungen im Widerrufsrecht schließen bestimmte Waren von der Rückgabe aus. Dies sind vor allem versiegelte Waren, die aus Gesundheits- oder Hygieneschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und von denen das Siegel entfernt wurde. Schnell verderbliche Lebensmittel und Kundensonderanfertigungen sind und bleiben auch weiterhin vom Umtausch ausgeschlossen. Auch Filme oder Softwareprogramme, von denen die Originalverpackung entfernt wurde, können nicht an den Händler zurückgesandt werden.
Was passiert mit den Rücksendekosten?
Händler dürfen Ihnen künftig die Kosten für die Rücksendung aufbrummen. Bislang galt das nur für Waren bis zum Preis von 40 Euro. Sie müssen Sie aber vor dem Kauf darüber informieren. Große Anbieter wie Zalando, Amazon und Otto wollen die Retourenkosten weiterhin übernehmen. Müssen Sie die Rücksendekosten tragen, dürfen Sie den billigsten Weg nehmen. Heben Sie den Einlieferungsbeleg gut auf, denn er gilt als Beweis, dass Sie das Paket losgeschickt haben. Geht es verloren, muss übrigens der Verkäufer den Schaden tragen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Bestellung genau über die Retouren-Bedingungen des Anbieters. Sie finden Sie gewöhnlich in den AGB oder bei „Vertragsbedingungen“.
Keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen mehr
Wer kostenpflichtige Zusatzleistungen möchte, muss sie aktiv buchen. Die Methode, sie dem Kunden als vorangekreuzte Kästchen unterzuschieben, ist verboten, wie etwa die Hinzubuchung einer Reiseversicherung beim Online-Check-in.
Kostenlose Zahlung muss angeboten werden
Händler dürfen bei der Bezahlung mit Kreditkarte nur noch die tatsächlichen anfallenden Kosten berechnen. Überhöhte Gebühren sind nicht mehr erlaubt. Überhaupt muss es eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit geben.