· Egal, ob im eigenen Garten für die Familie oder auf dem Dorfplatz für die gesamte Gemeinde: Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist. Klären Sie bei privaten Osterfeuern außerdem, ob in Ihrer Kommune das Verbrennen von Ästen und Zweigen auf Privatgrundstücken überhaupt erlaubt ist.
· Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
· Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
· Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
· Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit das Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird. Besonders gefährdet sind Igel, die unter Naturschutz stehen.
· Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 100 Meter) und zu Straßen (mindestens 50 Meter) ein. Beachten Sie dabei die Hauptwindrichtung.
· Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!
· Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
· Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
· Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb nicht als Sitzgelegenheiten rund um das Osterfeuer geeignet.
· Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
· Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Großflächige Verbrennungen und auf der Haut haftende Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.