Das wichtigste in Kürze:
- Amazon ist nicht der Absender!
- Absender sind Händler, die ihre Produkte über Amazons „Marketplace“ vertreiben.
- Die Händler haben laut Amazon keine Namen oder Adressen erhalten.
- In aller Regel folgt keine Rechnung und es wird kein Geld vom Konto abgebucht.
Der Versand von unbestellten Waren kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise ist es möglich, dass Händler ihre bei Amazon angemieteten Lager leeren wollen. Das würde sich allerdings nur lohnen, wenn der Versand innerhalb Deutschlands und der Warenwert zusammen weniger ausmachte als ein teures Verschicken unverkaufter Ware zurück in das Produktionsland. Wahrscheinlicher ist daher, dass die Händler versuchen, mit den unverlangten Warensendungen das Verkaufsranking von Amazon zu manipulieren. Wenn die Händler viele Artikel verkaufen, rutscht ihr Artikel darin nach oben und wird Amazon-Nutzern schneller angezeigt. Was wirklich dahintersteckt, kann im Einzelfall aber kaum endgültig festgestellt werden. Klar ist allerdings, dass Amazon die schwarzen Schafe verfolgt. Das Unternehmen geht zumindest nach eigenen Angaben jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen Richtlinien des Online-Riesen verstößt. Die Händler werden gesperrt und die Zahlungen werden zurückgehalten.
Was tun mit so einem Paket?
Wenn Sie so ein unverlangtes Paket bekommen, prüfen Sie, ob eine Rechnung beiliegt oder ein paar Tage später kommt. Checken Sie auch Ihr Konto und PayPal-Konto, ob etwas abgebucht wurde. Ist das nicht der Fall, können Sie das Paket an Amazon zurückschicken – oder Sie sparen sich den Aufwand. Dann behalten Sie die Waren und lassen die Sache auf sich beruhen. Die Kontoprüfung ist aber wichtig, denn ein unverlangt eingegangenes Paket kann auch auf einen misslungenen Betrugsversuch hindeuten! Bei einer Masche von Paket-Betrug bestellen Kriminelle nämlich unter einem fremden Namen teure Waren im Internet. Bei der Auslieferung fangen sie den Paketboten ab und nehmen die Ware in Empfang. Die Rechnung geht an die bei der Bestellung angegebene Adresse. Verpassen die Gauner die Lieferung, kommt ein in Ihrem Namen bestelltes Paket auch bei Ihnen an. Da hier jemand unter Ihrem Namen Waren bestellt und sich auch unter Ihrer Identität auf Online-Plattformen eingeloggt hat, handelt es sich hier um einen Identitätsdiebstahl.
Was ist Identitätsdiebstahl?
Eine klare Definition von Identitätsdiebstahl als eigene Straftat gibt es nicht. Vielleicht meldet sich jemand unter Ihrem Namen bei Online-Shops an und bestellt Waren zu einer anderen Adresse, oder fängt – wie oben beschrieben – den Paketboten ab und nimmt die Ware in Empfang. In beiden Fällen geht die Rechnung an Sie. Noch größer kann der Schaden werden, wenn den Datendieben Login-Daten etwa für Bezahldienste oder Online-Marktplätze bekannt sind, welche Sie nutzen. An diese Daten gelangen sie oft per Phishing, warnen ARAG Experten. Da aber dennoch eine Strafbarkeit – etwa wegen Computerbetrugs – vorliegen kann, sollten Betroffene in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/