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Paradiesische Zustände beim Online-Kauf

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ohne aus dem Haus zu gehen, öffnet sich eine wunderbare Welt der Einkaufsmöglichkeiten. Nahezu alles ist leicht und vermeintlich günstig im Internet zu beziehen. Es ist ein äußerst bequemes Shoppingabenteuer, das allerdings manchmal auch zu bösen Überraschungen führen kann. Worauf Sie beim Online-Shopping gezielt achten sollten, erklären die ARAG Experten.

Seriosität
Auch wenn dort nicht immer die größten Schnäppchen aufzutreiben sind, sollten Käufer auf Shops zurückgreifen, die von unabhängigen Organisationen zertifiziert und somit als vertrauenswürdige Händler ausgewiesen sind. Ist dies nicht vorhanden, sollte vor einem Kauf zumindest überprüft werden, wer der Anbieter der Ware ist. Findet sich darauf kein konkreter Hinweis, heißt es: Finger weg! Denn ohne eine solche Auskunft, können sich eventuell notwendige Reklamationen unter Umständen als schwierig wenn nicht gar unmöglich herausstellen. Bei Auktionsplattformen empfehlen ARAG Experten, auf die Bewertungen der Verkäufer durch andere Käufer zu achten. Sie können aufschlussreiche Hinweise auf dessen Verhalten liefern.

Kostenfalle Auslandskauf
Verlockende Waren, die hierzulande entweder nicht erhältlich oder wesentlich teurer sind, findet der ambitionierte Online-Käufer in ausländischen Shops. Doch was sich als scheinbares Preiswunder darstellt, kann schnell zur Kostenfalle werden. Denn die wenigsten bedenken: Auch die Online-Bestellung muss den Zoll passieren. Während innerhalb der EU lediglich Kaffee, Alkohol und Zigaretten zollpflichtig, sieht es auf außereuropäischer Ebene schon anders aus. ARAG Experten raten daher, sich vor der Bestellung im Ausland über die genauen Einfuhrbestimmungen zu informieren. Auf den Auskunftsseiten des Zoll (www.zoll.de) erfährt der Interessent nicht nur Details zu der Höhe der zu entrichtenden Gebühren, sondern erhält auch darüber Auskunft, welche Dinge einem Einfuhrverbot unterliegen. So ist beispielsweise vom Kauf einer Krokodillederhandtasche abzuraten, da sie unter das Artenschutzabkommen fiele.

Wenn's mal nicht gefällt...
Generell dürfen Onlineshopper alles, was sie bestellt haben und doch nicht behalten möchten, wieder zurückschicken. Dabei sollte die entsprechende Widerrufsfrist, die im Regelfall 14 Tage beträgt, eingehalten werden. Da der Käufer die Ware bislang lediglich auf dem Bildschirm und nicht wie beim Kauf im Laden in Natura begutachten konnte, hat er bei Rückgabe auf jeden Fall das Recht auf die Erstattung des Kaufpreises und muss sich nicht mit einer Gutschrift o.ä. zufrieden geben. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass z.B. bei leicht verderblichen sowie individuell angefertigten Produkten eine Ausnahme besteht.

...oder gar kaputt ist
Selbstverständlich kann der mit kaputter Ware Beschickte ebenfalls sein Widerrufsrecht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist geltend machen. Neben diesem Anspruch stehen dem Käufer aber auch die allgemeinen Gewährleistungsrecht zu. ARAG Experten empfehlen daher, sich in einem solchen Fall auf die Gewährleistungsrechte zu berufen. Diese gelten zwei Jahre lang und besagen, dass der Verkäufer den einwandfreien oder vereinbarten Zustand der Ware gewährleisten muss. Da dies eine recht lange Zeitspanne ist, ist der verkaufende Unternehmer lediglich innerhalb der ersten sechs Monate in der Beweispflicht. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Käufer belegen, dass die Ware bereits fehlerhaft versandt wurde. Gelingt ihm dies hat er das Recht auf Reparatur, Umtausch, Kostenerstattung oder -minderung.

Download der Presse-Information unter: www.arag.de/...
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