Bei mehr als 500 verschiedenen Verkehrszeichen in Deutschland, von denen etwa alle 30 Meter eines auf den Autofahrer wartet, kann man schon einmal durcheinander kommen. Vor allem, wenn es sich um vorübergehend aufgestellte Schilder handelt, die nomalerweise nicht an dieser Stelle stehen. So erging es auch einem Autofahrer in Berlin, der nur noch eine leere Parklücke vorfand, in der er zuvor sein Fahrzeug geparkt hatte. Sein Wagen war abgeschleppt worden. Das Halteverbotsschild, das vorübergehend für ein Straßenfest aufgestellt worden war, hatte er gar nicht gesehen. Die Abschleppgebühren wollte er aber trotzdem nicht zahlen und zog vor Gericht. Während die ersten Instanzen nach Angaben der ARAG Experten noch auf einer Nachschaupflicht nach Schildern beharrten, wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass Verkehrsschilder einfach zu erkennen sein müssen. Und zwar durch einfaches Umschauen beim Aussteigen. Auf die Suche danach muss sich keiner begeben (BVerwG, Az.: 3 C 10.15).
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