Verbietet ein Verkehrszeichen auf einer Parkfläche an einer Elektroladestation das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, ist das Parkverbot auch dann zu beachten, wenn es für die Beschilderung keine Rechtsgrundlage gibt. Der Betroffene parkte im zugrunde liegenden Fall sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkstreifen an einer Elektroladestation, an der ein Parkplatzschild und ein Zusatzschild mit der Aufschrift «Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs» angebracht waren. Wegen Verstoßes gegen ein Parkverbot wurde gegen ihn eine Geldbuße von 10 Euro verhängt. Hiermit war er nicht einverstanden und klagte. Vor Gericht wurde der Betroffene jedoch wegen eines vorsätzlichen Parkverstoßes zu einer Geldbuße von 10 Euro verurteilt. Aus der Beschilderung ergebe sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, weil das Parken nur Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs gestattet sei. Dieses Parkverbot ist laut OLG auch wirksam, denn Allgemeinverfügungen in Form von Verkehrszeichen sind in der Regel wirksam, wenn sie von der zuständigen Behörde aufgestellt worden seien, erläutern ARAG Experten. Da dies hier der Fall war, hätte der Betroffene dort nicht parken dürfen (OLG Hamm, Az.: 9 U 13/14).
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