"Unseren Rechtsschutz für die eigentliche landwirtschaftliche Tätigkeit haben wir durch passgenaue Leistungen deutlich und zeitgemäß ausgebaut", erläutert ARAG Konzernvorstand Hanno Petersen. So sind in der Grundabsicherung des ARAG Aktiv-Rechtsschutzes für Landwirte nun auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von so genannten Cross-Compliance-Verfahren um EU-Subventionen, Streitigkeiten um einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie um Enteignungs-Verfahren eingeschlossen. Der private Rechtsschutz für den Landwirt und seine Familie ist ebenfalls enthalten. Darüber hinaus stehen dem Landwirt die Aktiv-Leistungen wie telefonische anwaltliche Erstberatung, Konfliktlösung über einen Mediator oder der Zugriff auf die umfangreiche juristische Internet-Datenbank ARAG Online Rechts-Service sowohl für den Betrieb als für auch das private Umfeld zur Verfügung.
"Eine weitere entscheidende Neuerung ist die Möglichkeit, innerhalb einer Rechtsschutzpolice nun auch gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Nebenbetriebe gegen Rechtsstreitigkeiten mit abzusichern - und das inklusive Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Das ist einzigartig im Markt. So bieten wir den Landwirten eine hervorragende Möglichkeit, sich und ihren gesamten Betrieb ganz individuell und unkompliziert abzusichern. Und das alles zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis", erläutert ARAG Konzernvorstand Hanno Petersen. Der Preis des neuen ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Landwirte wird für die Absicherung der landwirtschaftlichen Tätigkeit über die bewirtschaftete Fläche nach Hektar und die zusätzliche Absicherung von landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten jeweils nach dem dort erzielten Umsatz ermittelt. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist sowohl für die Absicherung der landwirtschaftlichen Tätigkeit als auch für die Nebentätigkeiten möglich.