Die Pflegetagegeldversicherung
Sie wird von einigen Krankenversicherern angeboten. Im Pflegefall zahlen die Versicherungen täglich einen bestimmten Geldbetrag, den sogenannten Tagessatz. Diesen vereinbart man beim Abschluss der Versicherung mit der Versicherungsgesellschaft. Der Tagessatz variiert je nach Vertrag zwischen 5 Euro und 100 Euro. Die Höhe des Tagessatzes, die im Pflegefall gezahlt wird, richtet sich in der Regel nach der Pflegestufe. Maßgebend für die Pflegestufe ist der Pflegebedarf. Den Pflegebedarf stellt der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der jeweiligen Pflegekasse fest. Die Pflegekasse bzw. der Krankenversicherer ordnet dann den Pflegebedarf einer der drei Pflegestufen zu. Die Pflegestufe I bekommen „erheblich Pflegebedürftige“, die Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftige“ und die Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftige“. Bei niedrigen Pflegestufen zahlt die Pflegetagegeldversicherung in der Regel nur einen bestimmten Prozentsatz des vereinbarten Tagegeldes. Außerdem erhält der Versicherte bei gleicher Pflegestufe oft weniger, wenn er zuhause anstatt im Pflegeheim versorgt wird. Zu beachten ist auch, dass einige Tarife in der Pflegetagegeldversicherung nicht abgeschlossen werden können, wenn das „Höchsteintrittsalter“ erreicht ist.
Pflegerentenversicherungen
Sie werden von wenigen Lebensversicherern angeboten. Wie bei einer Lebensversicherung zahlt der Kunde monatlich Beiträge für eine lebenslange Rente. Im Pflegefall zahlt die Versicherung ¬eine Monatsrente in vereinbarter Höhe bis zum Lebensende. Bei der Pflegerentenversicherung muss zunächst Kapital angespart werden. Erst danach kann eine Leistung im Pflegefall beansprucht werden. Ferner gibt es eine Besonderheit bei den Pflegerentenversicherungen: Man ist von der Beitragszahlungspflicht befreit, solange man Leistungen aus dieser bezieht.
Der Unterschied zwischen der Pflegerentenversicherung und der Pflegetagegeldversicherung besteht unter anderem darin, dass die Pflegerentenversicherung in der Regel auch in höherem Alter noch abgeschlossen werden kann, teilweise auch, wenn Vorerkrankungen bestehen. Beiden Versicherungsarten ist gemeinsam, dass der Kunde bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen beantworten muss. Der Nachteil der beiden Versicherungen ist, dass - wenn der Versicherungsnehmer vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit stirbt - das eingezahlte Geld verloren geht.
Praxistipp:
Bei der Wahl zwischen der Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung sollte darauf geachtet werden, wie sich die finanzielle Situation momentan darstellt und in naher Zukunft aussehen wird. Die Pflegetagegeldversicherung bietet sich dann an, wenn man niedrigere Beiträge zahlen möchte, dafür aber eine jährliche Beitragsanpassung akzeptiert. Wer dagegen in der Lage ist, höhere Festbeiträge zu leisten, sollte sich für die Pflegerentenversicherung entscheiden.
Die Pflegetagegeldversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, vorzugsweise wenn man nicht älter als 55 Jahre und möglichst gesund ist, da Ältere deutlich höhere Beiträge und die Kunden mit gesundheitlichen Problemen Risikozuschläge zahlen müssen.
Bei beiden Versicherungsarten besteht die Gefahr, dass das eingezahlte Geld verloren geht, wenn man die Versicherung wegen Zahlungsschwierigkeiten kündigen muss. Deswegen ist denjenigen, deren Einkommen ständigen Schwankungen unterliegt, zu empfehlen, für den Pflegefall auf andere Weise vorzusorgen, z.B. durch Anlagen in Bundeswertpapiere oder Einzahlungen in einen Bank- oder Fondssparplan.