Obwohl Ski- und Snowboardfahrer meist nur wenig füreinander übrig haben, müssen sie sich doch die Pisten teilen. Wer sich hier rüpelhaft verhält muss für die Folgen geradestehen. Das entschied das Landgericht Coburg im Streitfall zwischen einer Skiläuferin und einem Snowboarder. Bei einem Zusammenstoß der beiden stürzte die Frau und brach sich dabei ein Bein, Rippen und ein Handgelenk. Während der Snowboarder jegliche Schuld von sich wies, hielt die Skifahrerin diesen für den alleinigen Unfallverursacher und forderte von ihm 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht entsprach dem Antrag nur teilweise und verurteilte den Snowboardfahrer zur Zahlung von nur 4800 Euro. Es legte der Skifahrerin ein Mitverschulden zur Last. Die Richter beriefen sich auf die Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS), die das Gebot des kontrollierten Fahrens zugrunde legen. Danach muss jeder Sportler die Geschwindigkeit stets an sein Können und an die Pistenverhältnisse anpassen, um keinen anderen zu gefährden oder zu schädigen. Auch die Frau war zu schnell unterwegs und konnte dem Snowboarder deshalb nicht mehr rechtzeitig ausweichen, erläutern die ARAG Experten (LG Coburg, Az.: 14 O 462/06).
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