Wer im Flieger bequem sitzen möchte und in Premium, Business oder First Class reist, muss meist deutlich tiefer in die Tasche greifen als Mitreisende in der ganz normalen Economy Class. Wenn die höhere Klasse allerdings überbucht ist – was dann? In einem konkreten Fall hatte eine Familie Sitzplätze in der etwas bequemeren Premium Eco Klasse gebucht, um in die Karibik zu fliegen. Bei Abflug gab es durch Überbuchung jedoch nur noch Plätze in der normalen Holzklasse. Daraufhin sagten die Fast-Urlauber die ganze Reise ab und verlangten Schadensersatz sowie eine Ausgleichszahlung von der Airline. Während der Schadensersatz nach Auskunft der ARAG Experten absolut gerechtfertigt ist und gezahlt werden muss, sind jedoch Ausgleichzahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung nicht mehr drin. Denn zwar hatte die Airline die Reisenden in eine niedrigere Klasse heruntergestuft, aber die Beförderung nicht gänzlich verweigert. Die Airline musste Schadensersatz für die bezahlten Flüge, das Hotel sowie Taxikosten übernehmen (Landgericht Landshut, Az.: 41 O 2511/16).
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