Kein Monopol mehr auf Kontodaten
Die wohl strategisch wichtigste Änderung ist der Zugriff auf Kontodaten. Bislang waren diese nur der jeweiligen Hausbank zugänglich. Nur sie wusste, wie viel Geld Privatkunden haben und wofür sie es ausgeben. So konnten die Bankhäuser ihren Privatkunden weitere individuelle Finanzdienste anbieten wie etwa Kredite, Versicherungen oder Baufinanzierungen. Nun müssen die Bankhäuser auch Drittanbietern wie z.B. Finanz-Start-ups den Zugang auf Konten und Daten ihrer Kunden ermöglichen. Damit könnten etablierte Geldhäuser ein sattes Zusatzgeschäft verlieren.
Innovative Anwendungen von Drittanbietern
Mit der neuen Richtlinie könnten sich z.B. Apps leichter verbreiten, die den Kunden ermöglichen, über eine einzige Plattform diverse Konten bei verschiedenen Banken zu verwalten und im Blick zu behalten. Oder Anwendungen, die beim Sparen helfen, indem sie die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben auf dem Girokonto analysieren und je nach finanzieller Lage automatisch Geld zur Seite legen. Um einem Datenmissbrauch und dem unkontrollierten Zugriff von Firmen aufs eigene Konto vorzubeugen, ist der Zugang begrenzt. Die Geldinstitute dürfen nur die Daten herausgeben, die für die jeweiligen Dienstleistungen notwendig sind. Stimmt der Kontoinhaber zu, wird über eine Schnittstelle bei der Hausbank zugegriffen.
Mehr Sicherheit bei Kartenzahlungen im Netz
Der klassische TAN-Block auf Papier hat ab 13. Januar 2018 ausgedient. Nach dem Willen Brüssels müssen sich Kunden bei Online-Käufen nun mit mindestens zwei von drei Merkmalen identifizieren und die Zahlung autorisieren – also neben der Eingabe der Kontonummer muss eine von einem Generator oder einer App erzeugte TAN oder ein Fingerabdruck eingegeben werden. Mehr Kundenschutz gibt es auch für Verbraucher, die z.B. Mietwagen oder Hotelzimmer online reservieren. Dafür musste bislang eine Kreditkartennummer angegeben werden, so dass sich das Unternehmen zur Sicherheit einen bestimmten Betrag auf dem Konto des Kunden blockieren konnte. Das geht nun nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
Mehr Sicherheit bei Kartenmissbrauch
Bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte hafteten Verbraucher bislang für Schäden bis zu 150 Euro bis zur Sperrung des Kontos oder der Karte. Diese Haftungsgrenze sinkt ab Mitte Januar auf 50 Euro. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Haftung unbeschränkt bleibt, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind. Hat der Kunde Lastschriften oder Kartenzahlungen nicht autorisiert, sind Geldinstitute nun verpflichtet, den abgebuchten Betrag spätestens einen Tag nach Eingang der Information zu erstatten. Ist eine Überweisung oder Zahlung fehlgeleitet, muss die Bank alle ihr verfügbaren Informationen zum falschen Empfänger oder der Überweisung an den Kunden übermitteln.
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