Aber: Für seltene Ereignisse wie eine Fußball-WM ändern sich die Richtwerte. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung gelten die Fanmeilen während der WM als Sportanlagen. Daher können Städte und Gemeinden nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung bei einem internationalen Sportereignis wie der WM Ausnahmen von den sonst geltenden Grenzwerten zulassen. Hintergrund dieser Regelung ist unter anderem, dass etwa die Hälfte der Spiele bei der WM 2014 wegen der Zeitverschiebung erst nach 22 Uhr deutscher Zeit beginnen. Wer die Ausrichtung eines Public Viewings plant, dem raten ARAG Experten, sich wegen der örtlich geltenden Grenzwerte im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf dessen Internetseiten zu informieren.
Public Viewing
Aber: Für seltene Ereignisse wie eine Fußball-WM ändern sich die Richtwerte. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung gelten die Fanmeilen während der WM als Sportanlagen. Daher können Städte und Gemeinden nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung bei einem internationalen Sportereignis wie der WM Ausnahmen von den sonst geltenden Grenzwerten zulassen. Hintergrund dieser Regelung ist unter anderem, dass etwa die Hälfte der Spiele bei der WM 2014 wegen der Zeitverschiebung erst nach 22 Uhr deutscher Zeit beginnen. Wer die Ausrichtung eines Public Viewings plant, dem raten ARAG Experten, sich wegen der örtlich geltenden Grenzwerte im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf dessen Internetseiten zu informieren.