Sicher im Fahrradsitz
Sobald Ihr Kind sicher sitzen kann, dürfen Sie es auf Ihrem Fahrrad mitnehmen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich das Höchstalter vor, bis zu dem Kinder auf dem Fahrrad der Eltern transportiert werden dürfen: Laut § 21 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Mitnahme grundsätzlich nur bis zum vollendeten siebten Lebensjahr - sprich: bis zum 7. Geburtstag - erlaubt. Der Fahrer selbst muss übrigens mindestens 16 Jahre alt sein, d.h. die großen Geschwister scheiden als "Chauffeur" aus, wenn sie jünger sind. Außerdem muss für das Kind gemäß der StVO ein spezieller Fahrradsitz vorhanden sein. Damit die Füße Ihres Kindes nicht in die Speichen geraten können, sollte der Sitz Fußstützen - am besten solche mit Haltegurten - haben. Alternativ genügt es nach dem Gesetz auch, wenn die Speichen des Rades durch Radverkleidungen abgedeckt sind.
Augen auf beim Fahrradsitz-Kauf
Beim Kauf des Fahrradsitzes haben Sie die Wahl zwischen Front- oder Hecksitzen: Frontsitze werden entweder vor dem Lenker oder zwischen Lenker und Fahrer befestigt. Hecksitze können hinter dem Sattel auf dem Gepäckträger bzw. am hinteren Rahmenrohr montiert werden. Für welches Modell Sie sich entscheiden, hängt zunächst vom Gewicht Ihres Kindes ab, denn Frontsitze sind in der Regel nur für Kinder mit einem Gewicht bis zu 15 Kilogramm ausgelegt. Im Hecksitz kann Ihr Kind dagegen auch noch mitfahren, wenn es - je nach Modell - bis zu 22 oder 25 Kilogramm wiegt. Abgesehen vom Gewicht spielen auch noch das Fahrverhalten des Rades sowie die Frage, ob Sie Blickkontakt mit Ihrem Kind haben möchten oder ob Ihr Kind im Sitz häufig schläft, eine Rolle. Aber egal, ob der Nachwuchs vorne oder hinten sitzt: Achten Sie vor jeder (auch noch so kurzen) Fahrt immer darauf, dass die Gurte angelegt sind und Ihr Kind einen passenden Fahrradhelm trägt!
Alternative Fahrradanhänger
Eine Alternativ zum Fahrradsitz ist ein Fahrradanhänger. Er bietet sich vor allem dann an, wenn Sie auf zusätzlichen Stauraum für Gepäck Wert legen, bei Wind und Wetter unterwegs sind oder regelmäßig mehr als ein Kind dabei haben. Denn im Anhänger dürfen nach der StVO bis zu zwei Kinder transportiert werden, wenn er "zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist", also entsprechende Sitze hat, in denen die kleinen Passagiere am besten auch sicher angeschnallt werden können. Für die Mitnahme im Anhänger gilt nach der StVO übrigens dasselbe Höchstalter wie beim Fahrradsitz: Spätestens ab dem 7. Geburtstag muss der Nachwuchs grundsätzlich daher auch hier aus- und auf das eigene Fahrrad umsteigen, wenn er bei der Radtour dabei sein will. Und auch das Mindestalter des "Fahrers" ist - ebenso wie beim Transport mittels Fahrradsitz - vom Gesetz auf 16 Jahre festgelegt.