Wer bei einem Mittelalter-Spiel im Eifer der – geplanten – Kampfeshandlung von einem Mitspieler fahrlässig verletzt wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen. So lautet das Fazit einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Osnabrück. Der Fall hatte sich bei einer LARP-Veranstaltung – kurz für „Live Action Role Playing“ – zugetragen, bei der eine mittelalterliche Geschichte als Rollenspiel nachgespielt wurde. Der Beklagte stellte einen „Räuber“ dar, der sich in einer Kampfszene gegen zwei „gute Ritter“ verteidigen sollte. Einer dieser Ritter war der spätere Kläger. Im Laufe der Kampfeshandlung, die auf einem engen Waldweg stattfand, wurde er vom „Räuber“ mit einer Schaumstoffkeule so schwer am Auge verletzt, dass er die Sehfähigkeit verlor. Das LG gestand ihm jedoch weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz für den nachweislich nur fahrlässigen „Treffer“ zu, wie ARAG Experten berichten. Denn die Regeln der LARP-Veranstaltungen verböten lediglich vorsätzliche Kopftreffer. Zudem sei dem Kläger bekannt gewesen, dass es bei Rollenspielen, die Kampfhandlungen beinhalten, mitunter auch zu Kopftreffern kommen könne. Da er aber trotzdem teilgenommen habe, habe er stillschweigend eingewilligt, seine Mitspieler wegen fahrlässiger Kopftreffer später nicht in Regress zu nehmen (LG Osnabrück, Az.: 4 O 1324/15, noch nicht rechtskräftig).
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