Sinkende Zinsen
Vor einigen Jahren lagen die Zinssätze für Konsumentenkredite noch bei über acht Prozent. Seitdem sind sie kontinuierlich gefallen. Inzwischen liegt der Effektivzins bei günstigen Angeboten von Banken und Sparkassen deutlich unter fünf Prozent; und das sind längst keine Schaufensterkonditionen, die nur wenige Kunden tatsächlich erhalten, sondern Zinssätze, die für zwei Drittel der Kunden gelten.
Günstige Konditionen nutzen
Wer vor einiger Zeit einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, sollte daher prüfen, ob nicht die Kündigung des alten und der Abschluss einen neuen Vertrages sinnvoll ist. Dies gilt laut ARAG Experten vor allem für Ratenkredite, die vor dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden. Sie haben oft einen hohen Zins und können außerdem ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Die Ersparnis kann nach einer Umschuldung schnell bei mehreren hundert Euro liegen. Ein Wechsel des Ratenkredits wird umso lukrativer, je höher die Restschuld und je höher die Differenz zwischen altem und neuem Kreditzins ist. Wer beispielsweise vor drei Jahren einen Kredit von 10.000 Euro zu 8,9 Prozent mit einer Laufzeit von sechs Jahren aufgenommen hat, kann 278 Euro sparen, wenn er auf einen Kredit mit Fünf-Prozent-Zins wechselt.
Ratenkredit statt Überziehungszinsen
Auch wer sein Konto häufig überzieht, kann einen Ratenkredit nutzen, um das Konto wieder auszugleichen. Denn die Dispozinsen betragen im Schnitt zehn Prozent, während der Durchschnittszins für einen Ratenkredit über 48 Monate bei 5,67 Prozent liegt, wie aus den aktuellen Erhebungen führender Finanzberatungen hervorgeht. Ein Problem ist allerdings, dass manche Banken ihren Kunden eine solche Umschuldung verweigern. Doch der Ratenkredit kann auch bei jeder anderen Bank aufgenommen werden. Inzwischen verlangen die Banken für einen privaten Ratenkredit in ihren AGB keine Bearbeitungsgebühren mehr. Denn die zusätzlich zu den Zinsen in den AGB erhobenen Gebühren sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unzulässig (BGH, Az.: XI ZR 170/13 und 405/12).
Neue Gesetzeslage
Neben dem Wegfall der Zusatzgebühren änderten sich in der Vergangenheit auch die Kündigungsfristen. Verträge, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nach einer Laufzeit von sechs Monaten fristlos gekündigt werden. Allerdings kann die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sie beträgt bei Restlaufzeiten unter zwölf Monaten 0,5 Prozent der Restschuld. Bei längeren Laufzeiten sind es ein Prozent. Diese Belastung muss dementsprechend auf die Restschuld addiert werden, wenn man nach einem neuen Angebot sucht. Tatsächlich kündigen sollte man nur, wenn man ein neues Kreditangebot sicher hat. Um es mit dem bisherigen Kredit vergleichen zu können, ist der Effektivzins wichtig, denn darin sind alle Nebenkosten eingerechnet.
Praxistipp - Spezialkredite
Oft bieten Geldinstitute zweckgebundene Kredite günstiger als einfache Ratenkredite an. Wer also die Anschaffung eines Autos oder von Wohneigentum plant, sollte seinen Bankberater konkret auf Wohn- oder Autokredite ansprechen.