- Betreuung für Demenzkranke
Im Vordergrund der Neuregelung steht der Ausbau der ambulanten Versorgung Demenzkranker. Im Hinblick darauf sollen ambulante Pflegedienste in Zukunft nicht nur - wie derzeit - Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung anbieten, sondern auch die Leistungsart "Betreuung". Außerdem sollen Demenzkranke, die in keine Pflegestufe eingeordnet sind (Pflegestufe 0) erstmals ein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten - und zwar 120 Euro Pflegegeld oder bis zu 225 Euro Sachleistungen. Entsprechend werden die Sätze in den Pflegestufen 1 und 2 angehoben: In der Pflegestufe 1 werden 305 Euro Pflegegeld oder bis zu 665 Euro für Pflegesachleistungen gezahlt. In der Pflegestufe 2 werden es 525 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.250 Euro für Pflegesachleistungen sein. Daneben sollen Pflegebedürftige zwischen der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen oder einem Zeitvolumen für die Pflege frei wählen können. Die gewählte Zeit kann dann z.B. für einen Spaziergang genutzt werden. Langfristig soll so ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden, der vor allem auf die eingeschränkte Alltagskompetenz Demenzkranker abstellt.
- Entlastung für pflegende Angehörige
Mehr Unterstützung ist auch für die pflegenden Angehörigen geplant. So sollen sie einfacher eine Auszeit von der anstrengenden Pflege nehmen können. Dazu ist geplant, dass die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt wird, wenn der gepflegte Angehörige für kurze Zeit in anderweitige Pflege gegeben wird. Ferner werden Zeiten, in denen ein Angehöriger gepflegt wurde, bei der Rentenversicherung berücksichtigt, vorausgesetzt, die Pflegezeit beträgt mindestens 14 Stunden pro Woche. Außerdem will die Bundesregierung verstärkt Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige fördern.
- Unterstützung für Wohngruppen
Ebenfalls mit Blick auf Demenzkranke sollen durch die Reform neue Wohnformen gefördert werden, die zwischen ambulanter und stationärer Betreuung angesiedelt sind. Solche Wohngruppen erhalten künftig einen zusätzlichen Betrag von 200 Euro pro Bewohner, mit dem z.B. eine Pflegekraft eingestellt werden kann. Darüber hinaus gibt es ein zeitlich befristetes Programm zur Gründung entsprechender Wohngruppen. Daraus soll jeder Bewohner 2.500 Euro erhalten, die für einen notwendigen Umbau der Wohnung eingesetzt werden sollen. Pro Wohngruppe gibt es einen Maximalbetrag von 10.000 Euro.
- Mehr Respekt für Betroffene
Auch der Medizinische Dienst ist von der geplanten Reform betroffen. Er wird verpflichtet, einen Verhaltenskodex aufzustellen, der einen respektvollen Umgang mit den Betroffenen sicherstellen soll. Überdies müssen Antragsteller darauf hingewiesen werden, dass sie einen Anspruch auf Zusendung des Gutachtens haben, dass der Medizinische Dienst erstellt hat.
- Finanzeierung
Zur Finanzierung all dieser Maßnahmen plant das Kabinett eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung um 0,1 % ab dem 1. Januar 2013. Gleichzeitig soll eine steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge eingeführt werden, die allerdings noch unabhängig von den Änderungen nach dem PNG gesetzlich geregelt werden muss.