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Regeln für Ferienjobber

ARAG Experten informieren über die gesetzlichen Bestimmungen bei Ferienjobs

(lifePR) (Düsseldorf, )
In Deutschland ist Schülerarbeit gesetzlich geregelt, um Kinder und Jugendliche vor Schaden an Leib und Seele zu bewahren. Aber gerade das erste selbst verdiente Geld ist etwas ganz Besonderes. Nicht nur, weil plötzlich unerfüllbar scheinende Wünsche realisiert werden können, sondern auch, weil die Zeit des Arbeitens zumeist mit wertvollen sozialen Erfahrungen verbunden ist. Daher sind Ferienjobs für Schüler zulässig, solange einige gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.

Das erste eigene Geld darf bereits mit 13 Jahren verdient werden, jedoch nur mit Genehmigung der Eltern und mit leichten Arbeiten wie Babysitten, Einkäufe erledigen, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht erteilen. Die maximale Arbeitszeit darf nicht länger als zwei Stunden - in landwirtschaftlichen Familienbetrieben mehr als 3 Tage - täglich an 5 Tagen pro Woche im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr betragen. Einen Ferienjob dürfen sich Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen erst suchen, sobald sie 15 Jahre alt und somit Jugendliche im Sinne des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend sind. Aber auch dieser Job unterliegt gesetzlichen Grenzen:

Grenzen beim Ferienjob

- Maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr darf im Ferienjob gearbeitet werden. Das sind 20 Ferienjob-Tage.
- Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Täglich dürfen Jugendliche nicht länger als 8 Stunden arbeiten, Pausen nicht mitgerechnet.
- Der Ferienjob darf nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends ausgeführt werden.
- Die vorgeschriebenen Ruhepausen bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 1/2 bis 6 Stunden betragen 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden muss eine Pause von einer Stunde gewährt werden.
- Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ist der Ferienjob tabu, eine Ausnahme besteht jedoch beispielsweise in Krankenhäusern, Gaststätten und in der Landwirtschaft.

Schutz vor Gefahren
Um Jugendliche vor physischen und psychischen Gefahren zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz weitere Einschränkungen vor. Verboten sind demnach z.B. :

- Arbeiten an gefährlichen Maschinen: Säge-, Fräs-, Hack-, Spalt-, Hobelmaschinen sowie Pressen;
- Akkordarbeit und gesteigertes Arbeitstempo;
- Jobs, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe einhergehen;
- Arbeiten unter gesundheitsschädlichen Einwirkungen wie Lärm, Strahlen und Erschütterungen;
- Arbeiten, bei denen die Jugendlichen mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen in Berührung kommen könnten.

Verstößt ein Arbeitgeber gegen diese Gesetzesvorgaben, muss er tief in die Tasche greifen. Schwerwiegende Missachtungen werden sogar als Straftaten geahndet.

Jugendliche dürfen bis 7.680 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Geht das Entgelt für den Ferienjob (und eventuelle andere Einkünfte) darüber hinaus, ist eine Lohnsteuerkarte zwingend erforderlich, denn es müssen Steuern abgeführt werden. ARAG Experten weisen ganz besonders darauf hin, dass die Eltern je nach Verdienst auch den Anspruch auf Kindergeld verlieren können.
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