Steht in den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung, dass diese nur eintritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Der Inhaber einer Credit Card Gold buchte eine Reise. Er leistete auf den Reisepreis eine Anzahlung per Überweisung, den restlichen Reisepreis bezahlte er per Kreditkarte. Grundsätzlich wird bei Einsatz dieser Kreditkarte eine Reiserücktrittskostenversicherung mit abgeschlossen. Wegen einer Erkrankung musste der Kreditkartenbesitzer dann die Reise stornieren, wodurch Stornokosten in Höhe von 3.610 Euro entstanden. Diese wollte er von dem Versicherungsunternehmen ersetzt bekommen. Dieses weigerte sich zu zahlen, da der Reisende den Reisepreis nicht vollständig mit der Kreditkarte bezahlt hatte und bekam vor Gericht Recht. Dem Reisenden stand kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten zu, da keine Reiserücktrittsversicherung zustande gekommen war. Die Verwendung des Begriffs «der Reisepreis» ohne Hinzufügung irgendwelcher Einschränkungen meint laut ARAG Experten eindeutig den gesamten Reisepreis (AG München, Az.: 242 C 14853/13).
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