CallBikes
Der in vielen Ballungszentren angebotene Mietservice der Deutschen Bahn (DB Rent) ist dabei völlig unabhängig von Öffnungszeiten herkömmlicher Mietstationen und den Fahrplänen des öffentlichen Personennahverkehrs. Diese CallBikes können nach einer einmaligen Registrierung auf deren Internetseite (www.callabike.de) deutschlandweit jederzeit z.B. per Telefon gemietet und zurückgegeben werden. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.
Konditionen vergleichen
Bevor man sich mit dem gemieteten Fahrrad auf Tour begibt, sollte man jedoch die Konditionen der einzelnen Anbieter genau vergleichen. Dabei ist nicht nur der Mietpreis, der je nach Fahrradtyp unterschiedlich sein kann zu beachten. Auch die Öffnungszeiten und die weiteren Mietbedingungen wie Abholung und Rückgabe des Fahrrads, Mietdauer, eine mögliche Versicherung und die Haftung für Schäden oder Verlust des Fahrrads sind in der Entscheidung für einen Anbieter zu berücksichtigen.
Fahrrad in Augenschein nehmen
Bei der Entgegennahme des Mietfahrrads sollte dieses genau in Augenschein genommen werden. Mieter sollten besonders auf die Verkehrssicherheit achten, insbesondere auf die Funktionstüchtigkeit der Brems- und Beleuchtungseinrichtung des Mietfahrrads. Bei erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen lässt man sich besser ein anderes Fahrrad aushändigen. Bei Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, sollte man diese schriftlich bestätigen lassen, um im Streitfall nachweisen zu können, dass man nicht der Verursacher ist. Stellt der Mieter erst während der Mietzeit an dem Fahrrad einen Mangel fest (z.B. defekte Bremsen), sollte er umgehend den Vermieter darüber informieren und ein Ersatzfahrrad oder eine umgehende Beseitigung des Mangels verlangen. Für die Zeit, in der das Mietfahrrad durch den Mangel nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, zahlt der Mieter keine oder nur eine geminderte Miete. Sollte der Mieter durch den Mangel am Fahrrad selbst einen Schaden erleiden, kann er seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Wer haftet?
Der Mieter eines Fahrrads haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die Dritten (z.B. Passanten, anderen Verkehrsteilnehmern) und/oder dem Fahrradvermieter durch die Nutzung des gemieteten Fahrrads entstehen. Dies gilt auch für nach Ende der Mietzeit vom Mieter unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder (z.B. CallBikes), denn es ist dem Vermieter wirtschaftlich nicht zumutbar, alle seine zurückgegebenen Fahrräder auf Standsicherheit zu überprüfen. Er ist jedoch verpflichtet, dem Geschädigten mitzuteilen, wer das Fahrrad bei ihm gemietet hatte, sodass dieser seinen Anspruch auf Schadensersatz beim Mieter geltend machen kann. Der Fahrradmieter ist verpflichtet, zum Ende der Mietzeit dem Vermieter das Fahrrad in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. bei Beschädigung oder nach einem Fahrraddiebstahl), haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden.
Praxistipp
Bevor man ein Fahrrad mietet, sollte man auf jeden Fall den eigenen Versicherungsschutz überprüfen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Nicht jede Privathaftpflichtversicherung übernimmt standardmäßig die Haftung für vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden an dem oder durch das gemietete Fahrrad. Dies gilt auch für den Verlust des Mietfahrrads. Bei Fahrraddiebstahl kann möglicherweise die Hausratversicherung für den Schaden aufkommen.