Der Hinweis kam aus der eigenen Familie: Die Rentenversicherung bekam den Tipp, dass einer ihrer Versicherten seine Rente unter der spanischen Sonne an der Costa Blanca verprasse. Dies hatte der Mann verschwiegen und stattdessen die Adresse seines Bruders als deutsche Wohnanschrift genannt. Der Fall wurde geprüft, doch der Auswanderer hatte Glück: An der Höhe seiner Rentenbezüge änderte seine Auswanderung nichts. Als der Rentner erfahren wollte, wer ihn verpetzt habe, hüllte sich die Versicherung in Schweigen. Auch sein Argument, der Familienfrieden sei erheblich gestört, solange der Verräter nicht identifiziert sei, änderte nichts an der Geheimhaltung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus legitim ist, die Identität von Dritten geheim zu halten. Es gilt abzuwägen, was stärker wiegt: Behördeninteresse oder Auskunftsinteresse. Und da der angezeigte Auslandsaufenthalt in diesem Fall keine Auswirkungen auf die Rente hatte, wurde das Geheimhaltungsinteresse der Behörde stärker gewichtet (Sozialgericht Berlin, S 9 R 1113/12 WA).
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