Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung
Für Sturmschäden, wenn Dachziegel vom Dach fegen, Äste abknicken oder andere Gegenstände durch die Luft wirbeln, haftet laut ARAG Experten die Wohngebäudeversicherung - aber erst ab Windstärke 8, bzw. einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern. Bestehen Zweifel an der Windstärke, kann man sich beim Wetteramt den nötigen Nachweis holen. Während die Wohngebäudeversicherung für Schäden unmittelbar am Haus aufkommt - wie etwa ein abgedecktes Dach oder durch Hagel zerstörte Fensterscheiben - greift die Hausratversicherung bei Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen. Durch Blitze kommt es häufig zu so genannten Überspannungsschäden an Elektrogeräten, die Computer, Fernseher oder andere Geräte funktionsuntüchtig machen. Diese Schäden sind nicht durch jede Hausratversicherung abgesichert. Das sollte unbedingt rechtzeitig geprüft werden.
Wichtig: Elementarschäden-Versicherung
Wie immer gibt es auch Ausnahmen: Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, hat schlechte Karten, denn hierbei tritt keine der beiden Versicherungen ein. Doch Schutz gibt es trotzdem: Die Elementarschäden-Versicherung sichert auch Schäden, die über Sturm, Regen und Hagel hinausgehen, ab.
Auto-Teilkasko
Für zerstörte Autos haftet grundsätzlich die Teilkasko des Fahrzeughalters. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht der Neuwert, sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert des Autos versichert ist.